Trotz widersprüchlicher Darstellungen zu einem gewaltsamen Vorfall hält die Deutsche Bahn an ihrer bisherigen Bewertung fest: Das Verhalten des Sicherheitsmitarbeiters sei nicht regelkonform gewesen. Der Konzern will den Vorfall weiter aufarbeiten.
Die Deutsche Bahn bekräftigt ihre Kritik am Vorgehen eines Sicherheitsmitarbeiters bei einer eskalierten Ticketkontrolle im ICE 905 am 13. Oktober. „Fest steht: Die DB arbeitet den Vorfall umfassend mit allen Beteiligten auf“, teilte ein Bahnsprecher auf erneute Anfrage mit. „Das Verhalten des im Video gezeigten Kollegen entspricht nicht dem regulären Vorgehen bei Fahrausweiskontrollen, bei denen Dokumente nicht vorliegen“, hieß es weiter. Ein anderer Fahrgast hatte den gewaltsamen Vorfall gefilmt und veröffentlicht.
Hintergrund sind widersprüchliche Darstellungen des Vorfalls zwischen der Bahn-Pressestelle und DB Sicherheit. In einem Antwortschreiben des DB-Kundendialogs im Namen von DB Sicherheit vom 23. Oktober hatten die Verantwortlichen den Ablauf anders geschildert. Demnach habe sich der Fahrgast geweigert, den Zug trotz eines ausgesprochenen Fahrgastausschlusses zu verlassen. Die Sicherheitsmitarbeiter hätten deshalb versucht, ihn unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt aus dem Zug zu führen. Dabei habe der Reisende Widerstand geleistet und sich an Sitzen und anderen Gegenständen festgehalten.
Die Bahn-Pressestelle hatte zuvor erklärt, die Mitarbeiter seien beim Versuch, den Fahrgast der Bundespolizei zur Feststellung seiner Personalien zu übergeben, zu weit gegangen. Dafür hatte sich das Unternehmen entschuldigt. An dieser grundsätzlichen Bewertung hält die Bahn auch nach Bekanntwerden der abweichenden Darstellung von DB Sicherheit fest. Anstoß des Konflikts im Zug war eine fehlende Bahncard zu einem vorhandenen Ticket.
Bahn: Bericht ist kein abschließendes Ergebnis
Der Bericht von DB Sicherheit sei ein wichtiger Bestandteil der internen Analyse und Aufarbeitung, liefere aber noch keine abschließende Auskunft, erklärte der Bahnsprecher zu den Widersprüchen. Die DB nehme den Vorfall sehr ernst und stehe mit dem Subunternehmen im Austausch, bei dem die beteiligten Mitarbeiter beschäftigt seien.
Auch die Angaben der Bundespolizei weichen in einem wesentlichen Punkt von der Darstellung im Schreiben von DB Sicherheit ab. Wie eine Polizeisprecherin auf eine weitere Anfrage erklärte, habe sich der anfängliche Verdacht gegen den Fahrgast, eine Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches – Erschleichen von Leistungen – begangen zu haben, nicht erhärtet. Eine Strafanzeige sei deshalb nicht gestellt und kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden. DB Sicherheit hatte im eigenen Schreiben dagegen angegeben, wegen Leistungserschleichung Anzeige erstattet zu haben.
Bei dem Fahrgast wurde nach dem Aussteigen am Bahnhof in Bamberg lediglich eine Identitätsfeststellung durchgeführt. Laut Bundespolizei wurde der Fahrgast kurzzeitig zur Dienststelle mitgenommen, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Zum Vorgehen des Sicherheitsmitarbeiters teilte die Bundespolizei mit, erst durch Medienanfragen und den Hinweis auf das veröffentlichte Video davon erfahren zu haben. Vor Ort habe keiner der Beteiligten den Sachverhalt angesprochen. Die Ermittlungen hierzu dauerten an.

EVN
