Bundespolizei kontrolliert Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen im Hauptbahnhof Halle

Am Hauptbahnhof in Halle (Saale) gilt in den kommenden drei Tagen ein Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge und Waffen aller Art. Beamte der Bundespolizei werden Reisende und Besucher daher verstärkt kontrollieren. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.


Die Bundespolizeidirektion Pirna, zuständig für die bundespolizeilichen Aufgaben in den drei Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, verzeichnete nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren eine stetige Steigerung der Gewaltdelikte. Direktionsweit führt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg diese Statistik an. Demnach stiegen die Gewaltstraftaten gegen Personen im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich von 322 Fällen im Jahr 2015 auf 723 Fälle im Jahr 2017 an. Ein Brennpunkt ist hierbei der Hauptbahnhof Halle. Hier wurden im Jahr 2017 insgesamt 251 Gewaltstraftaten erfasst. In den ersten fünf Monaten im aktuellen Jahr sind bereits 117 Fälle zur Anzeige gebracht worden. Dabei wurden auch Waffen beziehungsweise gefährliche Werkzeuge festgestellt.

Aus diesen Gründen hat die Bundespolizeidirektion Pirna für den Hauptbahnhof Halle ein Verbot zum Mitführen von Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Werkzeugen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt am Montag (30. Juli) in der Zeit von 13.00 – 21.00 Uhr, am Dienstag (31. Juli) in der Zeit von 12.00 – 20.00 Uhr und am Mittwoch (1. August) in der Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr. 

Die Einhaltung dieses Verbots wird durch Beamte der hiesigen Bundespolizeiinspektion Magdeburg und Unterstützungskräften entsprechend kontrolliert und überwacht.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden. Hinzu kommt gegebenenfalls die strafrechtliche Verfolgung gemäß des Waffengesetzes.


red/BPol

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