BEG schreibt Regionalverkehre im Netz Chiemgau-Berchtesgaden aus

Die Karte zeigt die Streckenabschnitte Traunstein – Ruhpolding (links) und Freilassing – Bad Reichenhall –  Berchtesgaden (rechts). (Grafik: © Deutsche Bahn)

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr plant, finanziert und kontrolliert, schreibt die Regionalverkehre im Netz Chiemgau-Berchtesgaden aus. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem europaweit bekanntgemachten sogenannten offenen Vergabeverfahren. Angebote können bis August 2018 abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich im Oktober 2018.


Nach Angaben der BEG erstreckt sich die Vertragslaufzeit über einen Zeitraum von 14 bzw. 15 Jahren und sieht eine Betriebsaufnahme in zwei Betriebsstufen vor. Das Netz umfasst insgesamt 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr und besteht aus den Bahnstrecken

  • Freilassing – Bad Reichenhall –  Berchtesgaden (Betriebsaufnahme im Dezember 2021) sowie
  • Traunstein – Ruhpolding (Betriebsaufnahme im Dezember 2022).

Fahrplanangebot

Auf beiden Strecken soll das aktuelle Fahrplanangebot auch in Zukunft grundsätzlich fortgeführt werden. Auf der Strecke Freilassing – Berchtesgaden besteht ein Stundentakt, der in Freilassing auf die Anschlüsse von und zum Meridian Richtung Traunstein – Rosenheim – München ausgerichtet ist. Zwischen Freilassing und Bad Reichenhall verkehren weitere Züge ebenfalls stündlich, die den Fahrplan hier auf einen 20/40-Minuten-Rhythmus verdichten und in Freilassing die Anschlüsse von und zu den Fernzügen Richtung München – Frankfurt herstellen. In das Fahrplanangebot ist zudem weiterhin der „IC Königssee“ integriert. Dieser durch die DB betriebene Zug bindet das Berchtesgadener Land umsteigefrei an Norddeutschland an und ist nicht Gegenstand des Wettbewerbsprojektes. Zwischen Traunstein und Ruhpolding verkehren die Züge ebenfalls im Stundentakt mit guten Anschlüssen morgens Richtung München und nachmittags von München. Einzelne weitere Züge bieten in Traunstein zusätzliche Anschlüsse von und zu den für den Urlaubsverkehr wichtigen Fernzügen Richtung Frankfurt, Dortmund und Hamburg.

Zugleistungen nur auf bayerischer Seite

Das Wettbewerbsprojekt umfasst die Zugleistungen nur auf der bayerischen Seite bis Freilassing, nicht aber bis Salzburg oder darüber hinaus. Die BEG fordert allerdings, dass die Bieter sich bereit erklären, konstruktive Verhandlungen mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zur Einrichtung von grenzüberschreitenden, umsteigefreien Verbindungen aus dem Berchtesgadener Land über Freilassing hinaus nach Salzburg aufzunehmen. Der Freistaat strebt auch zukünftig an, die grenzüberschreitenden umsteigefreien Verbindungen weiter auszubauen.

Umweltfreundliche Elektrofahrzeuge

Die BEG gibt vor, dass auf beiden Strecken nur moderne, klimatisierte, elektrische Zuggarnituren mit großzügigen Mehrzweckräumen zum Einsatz kommen dürfen. Damit ist die umweltfreundliche Elektromobilität für beide Strecken weiterhin gewährleistet. Die Fahrzeuge müssen auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zugänglich sein. Aufgrund des S-Bahn-artigen Charakters der Verkehre wird ein 1. Klasse-Bereich nicht gefordert.

Hohe Qualitätsanforderungen

Um den Fahrgästen einen hohen Komfort und umfangreichen Service zu bieten, gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, Störfall-management, Sitzplatzkapazitäten, Sauberkeit und Serviceorientierung. Die Züge werden weiterhin zu 100 Prozent mit mindestens einem Zugbegleiter besetzt, so dass den Fahrgästen im Zug jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Des Weiteren muss das Verkehrsunternehmen am Qualitätsmesssystem der BEG teilnehmen. Damit prüft die BEG die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Kompetenz und Service­orientierung der Zugbegleiter und die Kundenorientierung bei Beschwerden. Die Mindestsitzplatzkapazitäten werden sowohl entsprechend der heutigen Nachfrage als auch im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung, unter besonderer Berücksichtigung des Berufs- und Schülerverkehrs sowie des Freizeitverkehrs, vorgegeben. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Entgeltminderungen (sogenannte Pönalen) bestraft.  Neben einer hohen Pünktlichkeit wird auch ein bestimmter Anschlusserreichungsgrad an den Knotenbahnhöfen Freilassing und Traunstein gefordert, um durchgängige Reiseketten sicher zu stellen. Werden Zugausfälle durch das Verkehrsunternehmen selbst verschuldet, wird eine zusätzliche Minderung fällig. Im Falle eines Schienenersatz­verkehrs (SEV) werden einerseits die Vergütung und andererseits die Qualitäts­anforderungen und die damit verbundenen Sanktionen im Falle einer mangelhaften Leistung erhöht.

Vorgaben zu Tarif und Vertrieb

Nach Vorgaben der BEG muss der Fahrgast ohne besonderen Aufwand jederzeit einen Fahrschein kaufen können und an jeder Station umfassende Informationen darüber erhalten, wo die Fahrscheine zu erwerben sind. Ein personenbedienter Verkauf muss in Freilassung und in Traunstein gewährleistet sein. Die BEG verpflichtet den Ausschreibungsgewinner, mindestens im bisherigen Umfang Fahrscheine des Nahverkehrs gemäß DB-Tarif zu verkaufen und somit auch das Bayern-Ticket und andere Sonderangebote wie die BahnCard anzuerkennen. Zusätzlich wird eine Fahrkarte zu einem Pauschalpreis für den Nahbereich bis 50 km gefordert. Die BEG ist an der Fortführung der Kooperation mit dem Salzburger Verkehrsverbund interessiert.

Fahrgastinformation

Die Züge müssen mit einem kundenfreundlichen Echtzeit-Fahrgastinformationssystem ausgestattet werden: Monitore in den Zügen sollen über aktuelle Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten sowie Anschlussbeziehungen an den jeweiligen Bahnhöfen informieren. Der Gewinner der Ausschreibung verpflichtet sich, alle relevanten Soll- und Echtzeitdaten zur Fahrgastinformation und Anschlusssicherung an DEFAS Bayern, den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme, zu liefern. Beim Einsatz von Neufahrzeugen müssen diese auf die Nachrüstung von Hardware für Fahrgast-WLAN und In-Train-Repeatern vorbereitet werden.

Personalübergang

Die BEG gibt für den Fall eines Betreiberwechsels dem Gewinner der Ausschreibung vor, dass er vom Altbetreiber die für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernimmt.


BEG

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