Viele gefährliche Gegenstände an Berliner Bahnhöfen sichergestellt


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BERLIN | Rund 270 Polizisten haben am Wochenende an mehreren Berliner Bahnhöfen das Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände kontrolliert. Es gab Dutzende Verstöße aller Art.

Die Bundespolizei hat an mehreren Berliner Bahnhöfen zahlreiche Verstöße gegen das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände am Wochenende festgestellt. Insgesamt wurden 59 Gegenstände beschlagnahmt, darunter Messer und ein Schlagstock, wie eine Sprecherin der Bundespolizei am Sonntag mitteilte. Die Beamten notierten zusätzlich 11 Verstöße gegen das Waffengesetz und 30 Drogendelikte. Drei Fälle von unerlaubter Einreise nach Deutschland fielen zudem auf, sowie ein Fall von Missbrauch von Nothilfemitteln.

Das Verbot galt vom 22. bis 24. März in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag, jeweils von 18 bis 3 Uhr des Folgetages und endete somit am Sonntagmorgen. Es betraf die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz, jedoch ohne die Bereiche der U-Bahn. Rund 270 Einsatzkräfte waren nach Polizeiangaben pro Nacht an den Kontrollen beteiligt.

Am Ostkreuz seien in der ersten Nacht besonders viele Verstöße notiert worden, hieß es weiter. Die Bundespolizei berichtete über einen 16-Jährigen, der mit einem Einhandmesser „über den Bahnhof Ostkreuz lief“. Das Messer wurde ihm abgenommen. Bei einem 25-Jährigen fanden sie Drogen und einen Teleskopschlagstock. Durch einen Zufall nahmen die Beamten einen 26-jährigen Mann fest, der wegen Betrugs gesucht wurde. Er sei zunächst aufgefallen, weil er an einer Stelle rauchte, an der dies verboten war. Zudem fanden sie bei ihm Pfefferspray und Drogen.

Das Verbot und die Kontrollen sollen dazu dienen, die hohen Fallzahlen von körperlichen Auseinandersetzungen mit Verletzungen durch Waffen zu senken, erklärte die Polizeisprecherin. „Viele junge Männer sind dabei, manchmal minderjährig.“

Die Zahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich der Polizei zufolge seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Zuletzt hatte die Bundespolizeidirektion Berlin im Oktober und November vergangenen Jahres solche Verbote für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen.


dpa / EVN