Sechs Tage Streik bei der Bahn – Streit um Verhältnismäßigkeit


BERLIN / BONN | Die Lokführergewerkschaft GDL sieht die Verhältnismäßigkeit bei ihren Streiks gewahrt. Auch Arbeitsrechtsexperten unterstützen diese Ansicht – ein anderes Bild zeichnen Stimmen aus der Politik.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann äußert Unverständnis für den derzeitig eskalierenden Tarifkonflikt: “Es hat kaum noch jemand Verständnis für die Streiks”, sagte er am Dienstag den Sendern RTL und ntv. “Der Arbeitgeber kommt mit einem Angebot und Herr Weselsky sagt, ich schaue mir das gar nicht an, beziehungsweise ich setze mich nicht an den Tisch. Stattdessen wird zum vierten Mal gestreikt. Das ist nicht verhältnismäßig”, so Linnemann. Wenn beide Seiten nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren, müsse darüber nachgedacht werden, inwieweit Schlichter hinzugezogen werden müssen, fügte er hinzu.

Bereits am Montag zeigten Bundesverkehrsminister Volker Wissing und der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Michael Theurer (beide FDP), nur wenig Sympathie für den Arbeitskampf. Zur “ganzen Wahrheit” gehöre aber auch, dass sich die Bahn zuletzt “auch nicht mit Ruhm bekleckert hat”, ergänzte der CDU-Generalsekretär. “Sich in diesen Zeiten einen Bonus von über einer Million zu leisten, ist auch völlig realitätsfremd”, so Linnemann.

Der Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, hat den sechstägigen Streik bei der Deutschen Bahn ab diesem Mittwoch verteidigt. Die Arbeitgeber seien der Gewerkschaft mit ihrem jüngsten Angebot nicht entgegengekommen, sagte er am Montag in Berlin. „Wir können lesen. Wir wissen, was dort geschrieben steht. Und es ist keine Verhandlungsgrundlage zum Einstieg in einen Verhandlungstermin mit der DB.“

Auch Arbeitsrechtler wie Gregor Thüsing schätzen den Arbeitskampf der GDL als unproblematisch ein. Chancen, den sechstägigen Streik gerichtlich zu untersagen, sind kaum gegeben. Zwar seien Streiks nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig seien, allerdings räume das Bundesarbeitsgericht den Gewerkschaften einen weiten Spielraum ein, sagte er dem Tagesspiegel. Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.

“Praktisch läuft das regelmäßig darauf hinaus, dass Streiks dann verhältnismäßig sind, wenn die Gewerkschaften sagen, dass sie verhältnismäßig sind”, so der Professor für Arbeitsrecht. Auch dass die GDL streikt, ohne zuvor mit der Bahn über ihr neues Angebot zu verhandeln, dürfte von der Rechtsprechung akzeptiert werden.

Zwar sei der Streik das letzte Mittel, aber auch hier seien die Gerichte sehr großzügig, sagte Felix Hartmann, Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. “Wenn die GDL davon ausgeht, ihre Forderungen nur mit einem Streik durchsetzen zu können, wird das letztlich nicht hinterfragt.”

Für die Bevölkerung gehe der lange Streik jedoch an die Grenze dessen, was man der Allgemeinheit zumuten kann, kritisiert Thüsing. “Für viele ist die Grenze schon überschritten”, sagte er. Dass ein Arbeitsgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung den Streik untersagen wird, sei jedoch zweifelhaft. “Solange es eine Notdienstvereinbarung und eine Basisversorgung gibt, kann es den Streik für zulässig erklären.”

Die Deutsche Bahn hatte am Montag ihrerseits bereits erklärt, nicht erneut gerichtlich gegen den Arbeitskampf vorgehen zu wollen. Reisende müssen ab Mittwoch mit einem deutlich reduzierten Zugangebot rechnen. Für den Streikzeitraum soll ein Notfahrplan gelten.

Der GDL-Streik soll am Dienstagabend zunächst im Güterverkehr beginnen und ab dem frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr dann auch auf den Personenverkehr ausgeweitet werden. Der Ausstand soll bis kommenden Montag um 18.00 Uhr andauern. Es ist der längste Arbeitskampf, den GDL-Chef Claus Weselsky in seiner bisherigen Zeit als GDL-Vorsitzender ausgerufen hat. Er leitet die Gewerkschaft seit 2008.


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EVN / dts Nachrichtenagentur / dpa