FRANKFURT AM MAIN | Das Hessische Landesarbeitsgericht will über die Frage beraten, ob die Lokführergewerkschaft GDL überhaupt Tarifverträge abschließen darf.
Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Frankfurt den Eingang eines entsprechenden Antrages des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag. In einer Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als “direkt zuständig” für dieses besondere Beschlussverfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden.
Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft.
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren habe. Die Bahn wirft der GDL vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten.
Bahn und GDL liefern sich gerade einen Tarifstreit, in dem es unter anderem um höhere Löhne, vor allem aber um eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter geht. Fahrgäste müssen ab der kommenden Woche mit mehrtägigen Streiks rechnen, sollte es nicht noch eine Annäherung geben.
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dpa