Waffenverbotskontrollen an mehreren Hauptbahnhöfen in Norddeutschland


HAMBURG | Wer an den Adventswochenenden die Hauptbahnhöfe Hamburg, Hannover und Bremen betreten will, sollte Messer und andere gefährliche Gegenstände zu bestimmten Zeiten besser zu Hause lassen.

Die Bundespolizei hat temporäre Waffenverbotszonen in diesen Bahnhöfen von freitags bis sonntagsfrüh von jeweils 15.00 Uhr bis 7.00 Uhr am nächsten Morgen verhängt. Auch in der Nacht zu Samstag gab es entsprechende Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof. Dabei handle es sich um verdachtsunabhängige Stichproben, wie ein Sprecher der Bundespolizei mitteilte.

Die Kontrollen sollen einerseits die Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgenommen werden sollten und zudem das Dunkelfeld des Mitführens von gefährlichen Gegenständen erhellen, wie die Behörde im Vorfeld der Aktionen mitteilte. Nach Angaben der Bundespolizei ergeben sich in Bahnhöfen und in Zügen häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen.

„Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein“, hieß es. „Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen“ beschäftigten oft die Bundespolizei. In der Langzeitbetrachtung traten den Angaben zufolge derartige Taten speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.

Rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat zudem die Landespolizei den Einsatz der Bundespolizei in der Nacht zu Samstag mit eigenen Kontrollen ergänzt. „Zur Gewährleistung der Sicherheit ziehen wir gemeinsam an einem Strang“, wie ein Sprecher der Polizei Hamburg sagte.

Das temporäre Waffenverbot am Hauptbahnhof ist, ähnlich wie auf der Reeperbahn und dem Hansaplatz, 2018 zur Prävention von Straftaten in Kraft gesetzt worden, teilte die Polizei weiter mit. Demnach ist von Freitagabend, 20.00 Uhr, bis Samstagmorgen, 6.00 Uhr, sowie von Samstagabend, 18.00 Uhr, bis Sonntagmorgen, 6.00 Uhr das „Tragen von Waffen und gefährlichen Gegenständen“ verboten.


EVN / dpa

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