Streit um Tarifeinheitsgesetz: GDL bedauert Entscheidung des Menschenrechtsgerichts


FRANKFURT AM MAIN | Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat enttäuscht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert.

„Wir hätten uns eine klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung gewünscht“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky am Dienstag. Die Straßburger Richter hatten die Klage von mehreren Gewerk­schaften gegen das deutsche Tarifeinheits­gesetz abgewiesen.

Nach Auffassung des EGMR liege kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungs­freiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor: Das Tarifeinheitsgesetz sei daher mit der Europäischen Menschen­rechts­konvention vereinbar, hieß es.

Als Reaktion auf die Entscheidung will die Lokführer­gewerkschaft nun noch stärker um Mitglieder werben, wie es am Dienstag in einer Mitteilung hieß. Weselsky: „Wenn nur der Tarifvertrag der stärksten Gewerkschaft gilt, dann müssen wir eben die stärkste Fraktion im Betrieb sein.“ Das Management der Deutschen Bahn solle „nicht zu früh die Sektkorken knallen lassen“, fügte er hinzu.

Nach Angaben der Gewerkschaft habe die Deutsche Bahn der GDL bisher lediglich in 17 von 75 Betrieben mit Tarifkollision die Mehrheit zugesprochen. Laut Weselsky wolle das Management der Bahn lieber mit der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) „billige Tarifverträge schließen, als mit einer starken Gewerkschaft die Entgelt- und Arbeits­bedingungen verbessern und so dem gravierenden Personal­mangel ein Ende bereiten.“ Bei den Wettbewerbs­bahnen seien die Eisenbahner hingegen mehrheitlich bei der GDL organisiert.

Menschenrechtsgericht weist Gewerkschaftsklagen gegen Tarifeinheitsgesetz ab


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