- Taste zur Bedienung der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
Allgemeines [1]
Die Wachsamkeitstaste gehört zu den PZB/LZB-Bedienelementen und ist zusammen mit der Freitaste und der Befehlstaste in einer Tastengruppe auf dem Führerpult kombiniert. Jede Betätigung dieser Taste wird auf dem Datenspeicher des Fahrzeugs vermerkt. Die Wachsamkeitstaste, in der Tastengruppe rechts angeordnet, ist in der Regel als Kipptaster ausgeführt.
Die Wachsamkeitstaste wird benötigt, um …
- im PZB-Betrieb die Wahrnehmung von bestimmten Signalen zu bestätigen (siehe unten)
- die Übernahme des Fahrzeugs durch einen neuen Triebfahrzeugführer (Tf) auf dem Datenspeicher zu kennzeichnen (siehe unten)
Die gleichzeitige Bedienung der Frei- und Wachsamkeitstaste wird benötigt, um
- im Stillstand die eingestellten Zugdaten im MFA/MFD anzuzeigen (nicht alle Baureihen)
- die eingestellten Zugdaten bei den Baureihe 401, 402, 410 und 808 zu übernehmen
Betätigung der Wachsamkeitstaste [1]
– PZB-Betrieb –
Die Wachsamkeitstaste wird benötigt, um bei einer signalgeführten Zugfahrt (im PZB-Betrieb) innerhalb von 4 Sekunden (bei Fahrzeugen mit MVB innerhalb von 2,5 Sekunden) nach einer 1.000 Hz-Beeinflussung die Wahrnehmung von bestimmten Signalen („Halt erwarten“, Geschwindigkeitsreduktion < 100 km/h, „Bü 0“ und alleinstehende Vorsignaltafeln „Ne 2“) zu bestätigen. Während der Wachsamkeitsbetätigung ertönt ein akustischer Signalgeber als Rücknahmeaufforderung. Bleibt die Betätigung des Tasters aus, erfolgt nach 4 bzw. 2,5 Sekunden eine Zwangsbremsung durch die PZB.
Die Wachsamkeitstaste wird auch benötigt, um an einem gestörten, ständig wirkenden 1.000 Hz-Magneten vorbeizufahren, wenn der Tf per Befehl oder mündlicher Mitteilung darüber informiert wurde.
– Personalwechsel – [2]
Ist die Zeit für einen Personalwechsel und die Eingabe der Tf-Nr. des neuen Triebfahrzeugführers zu kurz, so kann der Personalwechsel durch das Betätigen der Wachsamkeitstaste im Stillstand (für mindestens 4 Sekunden) auf dem Datenspeicher gekennzeichnet werden. Die Verarbeitung der Tastenbetätigung wird anschließend durch ein akustisches Signal bestätigt. Sobald möglich, muss der neue Tf die Eingabe seiner Tf-Nr. nachholen.
Quellennachweise:
- Ril 483.0111 – gültig ab 08.06.2014
- Ril 483.0114 – Abschn. 3.6 – gültig ab 08.06.2014
Letzte Aktualisierung: 26.06.2016