- Triebfahrzeug nicht an der Spitze und nicht von der Spitze gesteuert
Ein geschobener Zug ist ein Zug, bei dem das arbeitende Triebfahrzeug nicht an der Spitze läuft und nicht von der Spitze aus gesteuert wird. Schiebende Triebfahrzeuge müssen mit dem Zug gekuppelt sein.
Folgende Züge dürfen geschoben werden:
- Arbeitszüge
- Züge von und nach Anschlussstellen sowie benachbarten Bahnhöfen, die nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen sind
- Züge bei besonderen örtlichen Verhältnissen, wie Spitzkehren, Fähren und dergleichen, wenn es örtlich zugelassen ist
- Züge in Störungsfällen, z.B. Zurücksetzen von Zügen
Quellennachweise:
- Anita Hausmann, Dirk H. Enders; DB-Fachbuch „Grundlagen des Bahnbetriebs“ 2. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2007, Seite 44
Letzte Aktualisierung: 04.06.2016