Gericht: BVG muss Nius-Werbung wieder zulassen – Beschwerde angekündigt

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin muss die BVG die Werbekampagne des Medienportals Nius vorläufig fortsetzen. Der städtische Nahverkehrsbetreiber kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass das rechtskonservative Medienportal Nius seine Werbekampagne auf Werbeflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vorerst fortsetzen darf. Nach Auffassung des Gerichts habe Nius Anspruch auf einen gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Sicherheitsbedenken aufgrund möglicher Störungen durch Dritte rechtfertigten den Ausschluss demnach nicht, solange die öffentliche Sicherheit mit polizeilichen Mitteln gewährleistet werden könne.

Zudem untersagte das Gericht der BVG, bestimmte Äußerungen des Nius-Chefredakteurs als offensichtlich rechtswidrig zu bezeichnen, da die Grenzen der Meinungsfreiheit nach Auffassung der Kammer nicht überschritten worden seien.

Hintergrund ist die von der BVG beendete Werbekampagne nach einer öffentlichen Kontroverse und Protestaktionen. Die BVG teilte mit, den Beschluss erhalten und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt zu haben. Nach Angaben des Unternehmens bedürften die zugrunde liegenden Rechtsfragen einer weitergehenden gerichtlichen Klärung.

EVN