Bundesregierung gegen Entschädigung bei WLAN-Ausfall im Zug

Die Bundesregierung lehnt Entschädigungen bei Ausfall von WLAN oder Bordrestaurant in Zügen ab. Diese Angebote seien freiwillige Zusatzleistungen und kein Teil der eigentlichen Beförderungspflicht.

Bahnkunden sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn etwa in einem Zug das WLAN ausgefallen oder das Bordrestaurant geschlossen ist. Wie die Rheinische Post (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.

Die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, “die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben”, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung, aus der die Zeitung zitiert. Das Angebot erbringe die Bahn “freiwillig”, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.

Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte “für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können”. Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. “Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.”

Grüne fordern besseren Service

GrünenVerkehrsexperte Mathias Gastel fordert von der Deutschen Bahn mehr Einsatz für funktionierendes Internet und verlässliche Bordgastronomie. “Das WLAN der Deutschen Bahn ist und bleibt ein Ärgernis”, sagte der Bahnexperte der Bundestagsfraktion, Mathias Gastel, der Zeitung. Die Reisenden würden völlig zu Recht erwarten, vor allem in den ICEs lückenlos digital arbeiten und sich über ihre Anschlüsse informieren zu können. “Auch bei der Gastronomie gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf. Wer stundenlang im Zug unterwegs ist, muss sich auf Speisen- und Getränkeangebote verlassen können”, so der Grünen-Politiker.

Er bezweifle, ob Strafzahlungen weiterhelfen könnten. Hilfreicher sei es laut Gastel, wenn es klare Zielvorgaben seitens des Eigentümers Bund gebe. “Das Management muss sich dann daran messen lassen.”

dts Nachrichtenagentur / EVN