Bundespolizei ermittelt nach Oberleitungsschaden gegen Teleskopstaplerfahrer

Wie bereits berichtet, kam es am Dienstag (31. Juli) auf der Flughafen-Verbindung der S-Bahn München zwischen Ismaning und München-Johanneskirchen zu einem Oberleitungsschaden, der für eine mehrstündige Sperrung sorgte. Die Bundespolizei hat nun Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gegen einen 25-jährigen Teleskopstaplerfahrer, der die Störung verursacht hatte, eingeleitet.


Ein Bauarbeiter, einer in unmittelbarer Nähe zur Strecke der S-Bahn-Linie 8 liegenden Straßenbaustelle, wollte gegen 13:10 Uhr mit einem Teleskopstapler über einen Bahnübergang zwischen den Haltepunkten Unterföhring und Ismaning fahren. Hierbei vergaß der 25-jährige Kroate laut Mitteilung der Bundespolizei jedoch den auf ca. 7 Meter ausgefahrenen Arm des Teleskopstaplers einzufahren, bevor er die Schienen querte. Er blieb mit der ausgefahrenen Hebebühne in der auf 5,50 Meter Höhe hängenden Oberleitung der S-Bahn hängen und riss diese ab. Daraufhin gab es einen Kurzschluss, der bei dem Stapler zwei Reifen zerfetzte. Der erschrockene Fahrer aus München setzte mit seinem Fahrzeug sofort zurück.

© Bundespolizei

Kurz darauf durchfuhr eine stadteinwärts fahrende S8 diese Stelle. Der Triebfahrzeugführer leitete bei Erkennen der beschädigten Oberleitung noch eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam jedoch nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und riss mit dem Stromabnehmer die Oberleitung auf einer Länge von rund 500 Metern herunter. 620 Reisende, die für mehr als eine Stunde in der S-Bahn eingeschlossen waren, mussten durch die Feuerwehr evakuiert werden. Zwei der Reisenden wurden aufgrund von Kreislaufproblemen durch den Rettungsdienst behandelt.

Nach Angaben der Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Teleskopstaplerfahrer keinen Führerschein besaß – weder für den Stapler, für welchen die Klasse L notwendig gewesen wäre, noch für ein anderes Fahrzeug. Beamte des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeiinspektion München nahmen vor Ort die Spurenlage auf. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die genaue Schadenshöhe werde noch ermittelt. Nach derzeitigem Stand könnte sie jedoch im unteren sechsstelligen Bereich liegen.


red/BPol

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