Nach Medienbericht über Kind im Führerraum: Bundespolizei leitet Ermittlungen ein

In der vergangenen Woche sorgte der Medienbericht über einen 8-jährigen Jungen, der nach Aussage eines Fahrgastes angeblich einen Zug der Linie S6 der S-Bahn Stuttgart gesteuert haben soll, für mächtig Aufregung. Die Bundespolizei hat mittlerweile Ermittlungen zu diesem Fall eingeleitet.


Quelle: Stuttgarter Zeitung

Wie ein Sprecher der Bundespolizei auf Nachfrage unserer Redaktion sagte, werde in dem genannten Fall derzeit wegen des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs (§ 315a StGB) ermittelt. Der Triebfahrzeugführer werde noch vernommen, so der Sprecher. Außerdem konzentriere sich die Suche derzeit auf den bislang noch unbekannten Zeugen, der das Foto geschossen hatte. Der Vorfall und die Berichterstattung dazu hatten vor wenigen Tagen unter Eisenbahnern hohe Wellen geschlagen.

Laut § 315a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Gefährdung des Bahnverkehrs) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Führer eines Schienenfahrzeugs durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahnverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Wie bislang bekannt ist, bestreitet der Triebfahrzeugführer, dass er den 8-jährigen Jungen erlaubt habe, den Zug zu fahren. Er räumte lediglich ein, dass sich der Junge auf seinen Platz setzen durfte. Dem Bahnmitarbeiter drohen nun arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die Deutsche Bahn betrachtet den Vorfall selbst als höchst bedenklich und verwies in der vergangenen Woche gegenüber Bahnblogstelle auf die geltenden Regeln und Vorschriften, die das Mitnehmen von betriebsfremden Personen im Führerraum nur mit besonderer Genehmigung zulassen. Zudem besagt bereits die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), dass laut § 45 Abs. 5 außer den dienstlich dazu berechtigten Personen niemand ohne Erlaubnis der zuständigen Stellen in den besetzten Führerräumen der Triebfahrzeuge und Steuerwagen mitfahren darf.


red

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