„Gefahren für Leib und Leben“: Städtebahn Sachsen wirft DB Netz Untätigkeit vor und stellt Zugbetrieb teilweise ein

© Städtebahn Sachsen

Nachdem es am Dienstag (9. Januar 2018) zu drei schweren Kollisionen von Zügen mit umgestürzten Bäumen kam, stellte die Städtebahn Sachsen ihren Betrieb auf einem Teil des Streckennetzes kurzerhand ein. Nach Unternehmensangaben sorgten die Zwischenfälle auf der Strecke zwischen Heidenau und Altenberg (RB 72) für schwere Beschädigungen an den Zügen und Lebensgefahr für Lokführer und Fahrgäste.


Die Bahnbetriebsleitung der Städtebahn Sachsen GmbH hat am 9. Januar 2018 den Zugbetrieb nach Altenberg eingestellt. Bis auf Weiteres kommt es daher zum Einsatz eines Schienenersatzverkehrs mit Bussen auf dieser Relation. Die DB Netz AG sorge nach Angaben des privaten Bahnbetreibers „nicht mehr für einen sicheren Zustand der Strecke“.

Ausgangspunkt der Entscheidung waren drei schwere Kollisionen von Zügen der Städtebahn Sachsen GmbH am Dienstag mit umgefallenen Bäumen im Gleis. „Die Betriebssicherheit durch den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG wird nicht mehr gewährleistet“, so Torsten Sewerin, Geschäftsführer der Städtebahn Sachsen GmbH. Einer Pressemitteilung zufolge empfahl die vertretende Rechtsanwaltskanzlei des Unternehmens, Bach I Dr. Krebs I Zahn I Valdfogl – Aschaffenburg, den Betrieb einzustellen, „da die bisherigen Aufforderungen an die DB Netz AG, nachhaltig für die Sicherheit des Schienenverkehrs Sorge zu tragen und damit Gefahren für Leib und Leben der Passagiere abzuwenden, selbst beim Vorstand der DB Netz AG in Frankfurt ungehört blieben“, heißt es.

Ein Lokführer, der regelmäßig seine Dienste auf dem Streckenabschnitt absolviert, sei sehr verunsichert. „Hinter jeder Kurve erwarte ich einen umgefallenen oder morschen Baum. Die Strecken sind zugewachsen und es sollte dringend nachhaltig etwas unternommen werden.“

In den vergangenen Jahren habe die Städtebahn Sachsen GmbH, wie sie mitteilt, bereits einen Millionenschaden an den Fahrzeugen erlitten, wobei sich die DB Netz AG immer wieder auf höhere Gewalt berufe und in langwierigen Gerichtsverfahren eine Regulierung der Sachschäden ablehne. „Tatsächlich ist es so, dass der Regionalbereich Südost der DB Netz AG budgetseitig überfordert ist und keine Mittel, weder finanziell noch personell, zur Verfügung hat, um den Vegetationsrückschnitt vorzunehmen. Sie sind aber laut Allgemeinem Eisenbahngesetz dazu in der Pflicht. Wir haben heute die DB Netz AG aufgefordert, unverzüglich einen Maßnahmenplan vorzulegen und uns mitzuteilen bis wann die Sicherheit der Strecke nach Altenberg wieder hergestellt wird, damit unsere Züge gefahrlos fahren können“, so der Städtebahn-Geschäftsführer. Der aktuelle Zustand auf der Strecke könne nicht hingenommen werden: „Ich erwarte eine verbindliche Aussage und einen umfänglichen Vegetationsrückschnitt nach Richtlinien und DIN Vorgaben auf unseren Strecken“, erklärt Sewerin weiter.

Wann der Zugverkehr nach Altenberg wieder zum Rollen kommt, ist ungewiss. Zuerst müsse die DB Netz AG den sicheren Zustand der Strecke wieder herstellen.


red/Städtebahn Sachsen

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