Zugentgleisung im sächsischen Borna im Jahr 2014 durch Fehlhandlung verursacht

Die Entgleisung eines Güterzuges im Bahnhof Borna (bei Leipzig) am 2. Dezember 2014 wurde durch eine Fehlhandlung im Stellwerk ausgelöst. Wie der Untersuchungsbericht aufzeigt, hatte der zuständige Fahrdienstleiter in Vorbereitung einer anderen Zugfahrt eine falsche Weiche bedient, und die Entgleisung des auf Ersatzsignal fahrenden Güterzuges verursacht. Der Sachschaden betrug ca. 410.000 Euro. Der Triebfahrzeugführer wurde damals leicht verletzt.


Am 2. Dezember 2014 entgleisten gegen 19:43 Uhr die letzten drei Wagen des Güterzuges DGS 99659. Zum Zeitpunkt der Einfahrt des Zuges gab es auf dem elektromechanischen Stellwerk des Fahrdienstleiters eine Störung, so dass die Einfahrt des Zuges auf Ersatzsignal Zs 1 erfolgte. Auf Gleis 2 stand ein Personenzug zur Abfahrt bereit. Der Fahrdienstleiter wollte die Ausfahrt des Personenzuges aus Gleis 2 in Richtung Frohburg vorbereiten und stellte die Weiche 56 an Stelle der Weiche 55 um.

Unfallstelle nach der Entgleisung des Güterzuges DGS 99659. (Foto: © BEU)

Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) – die Nachfolgebehörde der früheren Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) – kommt in ihrem Untersuchungsbericht zu dem Ergebnis, dass die Entgleisung des DGS 99659 durch eine betriebliche Fehlhandlung im Stellwerk B 2 des Bahnhofs Borna (b Leipzig) verursacht wurde. Die Weiche 56 wurde umgestellt, als diese noch durch den aus Frohburg kommenden Güterzug befahren wurde. Ein möglicher Grund für diese Fehlhandlung könnte die Tatsache sein, dass auf Grund einer Störung das Einfahrsignal R 1 nicht bedient werden konnte, sondern der Güterzug auf Zs 1 einfahren musste. Dadurch lag die Weiche 56 nicht unter Verschluss. Das Signal Zs 1 wurde bedient ohne das dafür die notwendigen Voraussetzungen gegeben waren. Die Weiche 56 hätte durch das Anbringen einer Hilfssperre gegen Umlegen gesichert sein müssen.

Bei Ankunft des Notfallmanagers auf dem Stellwerk B 2 war keine Hilfssperre am Weichenhebel der Weiche 56 angebracht. Vermutlich wurde schon während der Einfahrt des DGS 99659 der Fahrweg, für den im Gleis 2 stehenden Personenzug, zur Ausfahrt vorbereitet. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sollte dafür die Weiche 55 umgestellt werden. Dabei wurde dann versehentlich die Weiche 56 gegriffen und somit unter dem Zug umgestellt. Dieses versehentliche Umstellen wäre vermutlich durch das Anbringen einer Hilfssperre verhindert worden, stellt der Untersuchungsbericht weiter fest, und es wäre nicht zur Entgleisung des Güterzuges gekommen. Warum die Hilfssperre nicht angebracht wurde, konnte nicht ermittelt werden.

Zum Untersuchungsbericht


red

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