Echtzeit-Gesichtserkennung durch Bundespolizei an Bahnhöfen

Live-Gesichtserkennung, anlasslose Kontrollen und KI-Nutzung: Was die Bundespolizei künftig dürfen soll – und warum die Opposition Alarm schlägt.

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das der Bundespolizei in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich erlaubt. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei zudem Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bekommen.

Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.

Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, Linke und Grüne dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetz von 1994

Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994, weshalb auch die Grünen betonten, eine Reform sei grundsätzlich nötig. Im parlamentarischen Verfahren gab es an dem Entwurf, den das Kabinett beschlossen hatte, noch erhebliche Änderungen. Bei Straftaten, die da begangen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist, darf sie die weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen, wenn eigentlich die Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt die zuständige Landesbehörde will dies.

Alarm, wenn die Faust geballt wird

Mittels Videotechnik und Künstlicher Intelligenz (KI) soll die Bundespolizei bestimmte Bewegungsmuster erkennen dürfen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, etwa wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder wenn eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.

Auf bestimmte Anwendungsfälle begrenzt soll die Bundespolizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben biometrische Daten in Echtzeit abgleichen dürfen. Voraussetzung ist hier die Abwehr einer dringenden Gefahr für „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ oder für das Leben eines Menschen. Es wäre etwa erlaubt, wenn die Eltern eines entführten Kindes ein Foto zur Verfügung stellen, dieses mit den Live-Aufnahmen von Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen abzugleichen.

Ein besseres Gefühl am Bahnhof?

„Bahnhöfe dürfen keine Angsträume sein“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er sei überzeugt, dass sich auch Länder für ihre Polizeigesetze an den Neuerungen orientieren werden. Die AfD lenkte den Fokus ausschließlich auf Fragen der Migration. Ihr Abgeordneter Christopher Drößler sagte: „Multikulturelle Gesellschaften sind multikriminelle Gesellschaften.“ Josef Oster (CDU) warf der AfD vor, sie habe sich nicht die Mühe gemacht, sich mit den Details des Gesetzentwurfs zu beschäftigen.

Grüne haben rechtliche Zweifel

Irene Mihalic von den Grünen sagte, es gebe rechtliche Zweifel, was die biometrische Echtzeit-Überwachung angeht. Clara Bünger (Linke) sagte, flächendeckende Überwachung werde mit der geplanten Reform zum Normalzustand.

Ab Herbst ist der Bundesrat am Zug. Im Juli 2021 war eine von der damaligen Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat gescheitert. Auch die Ampel-Koalition biss sich an dem Vorhaben die Zähne aus.

dpa / EVN