Verband begrüßt geplante Zinssatzsenkung des Bundes für Eigenkapital der DB InfraGo

Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) hat sich positiv zur geplanten Zinssatzsenkung des Bundes für Eigenkapital der DB InfraGo geäußert. Der Anstieg des Trassenpreises könnte damit niedriger ausfallen als bislang erwartet.

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Durch einen niedrigeren Zinssatz für das Eigenkapital der DB InfraGo könnten die Preise zur Nutzung des Schienennetzes sinken – das hofft der Bundesverband SchienenNahverkehr, nachdem das Bundeskabinett einem Referentenentwurf zugestimmt hat.

Der Zinssatz, mit dem der Bund dem Schieneninfrastrukturbetreiber Eigenkapital beispielsweise für künftige Investitionen zur Verfügung stellt, soll ab 2026 von 5,2 auf 2,2 Prozent sinken. Dies kann sich auf die Entwicklung der Trassenpreise, also der Nutzungsentgelte, die beispielsweise die Betreiber des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für die Nutzung der Infrastruktur zu entrichten haben, positiv auswirken. Die Zinsen, die die DB InfraGo für ihr Eigenkapital an den Bund Zahlen muss, werden nämlich mit den Trassenpreisen gegenfinanziert. Kurz gesagt: Fallen die Zinsen, könnte die künftige Anhebung der Trassenpreise für alle Schienennutzer womöglich geringer ausfallen.

Der BSN, also die gemeinsame Interessenvertretung der 27 Aufgabenträger in den Ländern begrüßt diese Entwicklung: „Sollte der Referentenentwurf das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen, wäre ein maßvoller Anstieg der Trassenpreise möglich. Das begrüßen die Aufgabenträger als ersten Schritt sehr“, sagt BSN-Präsident Thomas Prechtl. Dass die Trassenpreise ansteigen, sei aufgrund der geplanten Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGo unausweichlich. „Hierbei aber Maß und Mitte halten zu wollen, ist schon mal ein guter Weg.“

Ab 2026, so der Präsident des Bundesverbandes Schienennahverkehr weiter, müsse aber auf das Mittel der Eigenkapitalerhöhung bei der InfraGo verzichtet werden. „Bei allen künftigen und dringend notwendigen Investitionen in die Erhaltung, Modernisierung und den Neubau von Schieneninfrastruktur, muss der Bund als Eigentümer der Schiene in vollem Umfang direkt aufkommen – und zwar in Form von Kostenübernahmen und Zuschüssen und nicht mittels Eigenkapitalerhöhungen.“ Die Aufgabenträger als Betreiber des SPNV in Deutschland brauchen eine verlässliche Infrastruktur. Diese bereitzustellen, sei vollumfänglich Aufgabe des Bundes, sagt Thomas Prechtl abschließend.

EVN (redaktionell bearbeitet / Quelle: BSN)