Union und SPD wollen milliardenschweres Sondervermögen für Infrastruktur


Union und SPD wollen Milliardenkredite ermöglichen. Für die Instandsetzung der Infrastruktur soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geschaffen werden.

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Union und SPD wollen Milliardenkredite für Verteidigung und Infrastruktur ermöglichen. Das kündigten die Verhandlungsteams nach drei Sondierungsrunden am Abend in Berlin an. Zum einen solle die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für bestimmte Verteidigungsausgaben gelockert werden, sagte CDU-Chef Friedrich Merz. Außerdem solle ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur mit 500 Milliarden Euro geschaffen werden.

Beide Beschlüsse sollen wegen der komplizierten Mehrheitsverhältnisse noch vom alten Bundestag getroffen werden. Allein haben Union und SPD auch dort nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Sie brauchen daher Stimmen von Grünen oder FDP.

Sondervermögen für Infrastruktur soll über zehn Jahre laufen

Die Wirtschaft müsse binnen kürzester Zeit wieder auf einen stabilen Wachstumskurs zurückkommen, hieß es. Dafür müsse die Infrastruktur verbessert werden. “Die notwendigen Mittel dazu können nicht allein aus den laufenden Haushalten des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert werden”, sagte Merz. Das geplante kreditfinanzierte Sondervermögen solle über zehn Jahre laufen.

Ein Sondervermögen ist ein Topf abseits des Bundeshaushalts, aus dem Maßnahmen mit einem ganz bestimmten Zweck finanziert werden. Wenn man es im Grundgesetz verankert, kann man es dort auch von der Schuldenbremse ausnehmen, die die Kreditaufnahme eigentlich auf einen geringen Betrag beschränkt. Genau das ist laut Merz nun geplant.

Beschlüsse noch mit altem Bundestag vorgesehen

Wegen der komplizierten Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag wollen Union und SPD die nötigen Grundgesetzänderungen noch mit dem alten Bundestag beschließen. Denn im neuen Parlament haben die sogenannten Parteien der Mitte – also Union, SPD und Grüne – keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr. AfD und Linke sind so stark, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes blockieren könnten.

Ein Beschluss des alten Bundestags ist theoretisch so lange noch möglich, bis das neue Parlament konstituiert ist. Auch hier aber können Union und SPD nicht allein agieren: Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen sie Stimmen entweder der Grünen oder der FDP.

Die FDP hat sich bisher stets gegen eine Reform der Schuldenbremse gestemmt, daher dürften die Verhandler vor allem auf die Grünen setzen.


dpa / EVN