Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – Zustimmung und Kritik


BERLIN | Nach dem Beschluss über die Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Bundestag gibt es Zustimmung und Kritik. Künftig soll sich der Bund auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können.

Die Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes war am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken-Gruppe beschlossen worden. Dagegen stimmten die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion. Die Gruppe „Bündnis Sahra Wagenknecht“ war nicht anwesend. In Zukunft sollen die Finanzierung von IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur sowie Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes erfolgen können. Auch Bahnsteige sollen bei Sanierungen verlängert und barrierefrei umgebaut werden können.

„Wir stehen vor dem größten Investitionsprogramm in die Schiene in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Michael Theurer (FDP), Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr. „Zu den 42 Milliarden Euro, die vorgesehen waren in der mittelfristigen Finanzplanung, kommen jetzt nochmal 27 Milliarden dazu.“ Dies sei ein ganz klares Signal für den zukunftsträchtigen Verkehrsträger Eisenbahn. „Mit diesem Gesetz wird damit der Weg frei gemacht für eine klimaneutrale Mobilität der Zukunft.“

Michael Donth (CDU) kann keinen „Investitions-Turbo“ erkennen. „Das ist echt traurig, denn die Mittel für neuen Ausbau werden gekürzt“, sagte er. „Statt der von der Regierung zugesagten 45 Milliarden Euro werden es ja sowieso wohl nur 27.“ Eine zuletzt bekannt gewordene „Streichungsliste“ sieht Donth kritisch. „Die Bahn weist darauf hin, dass es keine sei. Es werde nur neu priorisiert nicht gestrichen. Das heißt mit anderen Worten: Die Projekte werden eben auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben“, so der CDU-Politiker.

Sein Kollege Ulrich Lange (CDU) kritisierte eine fehlende Kostenübernahme des Bundes für bei den Sanierungen anfallenden Schienenersatzverkehr. „Wie wird der Schienenersatzverkehr finanziert? Länder und Kommunen? Die Länder und Kommunen werden eine Teufel tun im Bundesrat diesem Gesetz zuzustimmen. Eine Milliarde Kosten allein für Busfahrer“, so Lange. „Wer soll die denn bezahlen?“

Detlef Müller (SPD), selbst Lokführer, nannte das Gesetz einen Meilenstein. „Gerade die am stärksten belasteten Korridore des Schienennetzes sind in einem schlechten Zustand“, sagte Müller. Deswegen sei es absolut richtig, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag trotz schwieriger Haushaltslage in einem ersten Schritt für die anstehenden Mittel in Höhe von über 30 Milliarden Euro bereitstellen. „Dafür, dass diese Mittel aber auch tatsächlich abfließen, ist es wichtig, dass wir mit dieser Novelle auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Korridorsanierung endlich auf den Weg bringen.“


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EVN / dts Nachrichtenagentur