Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter nach Garmischer Zugunglück


MÜNCHEN | Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Sommer 2022 ist Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden.

Eineinhalb Jahre nach dem Unfall kommt die juristische Aufarbeitung voran: Die Ermittler werfen den Angeschuldigten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern.

Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist – fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.

In dem Zwischenbericht benennen die Unfallermittler einen „Mangel am Oberbau“ der Bahnstrecke als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzugs. Die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen hätten Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Die Bahn hat angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen auszutauschen.

Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der Süddeutsche Zeitung soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas „Außergewöhnliches“ wahrgenommen, hieß es.

Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren aber eingestellt.


EVN / dpa