Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr bleibt wohl bestehen


DÜSSELDORF | Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen geht wahrscheinlich in die Verlängerung.

“Bei der Maskenpflicht im ÖPNV sollte es aus unserer Sicht stets eine bundeseinheitliche Verfahrensweise geben”, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur.

Solange der Bund die Maskenpflicht im Flugverkehr und überregionalen Schienenverkehr aufrechterhalte, sollte das auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten, der nicht an Landesgrenzen Halt mache. Das Ministerium beobachte das Infektionsgeschehen weiter sehr genau und werde rechtzeitig über eine neue Corona-Schutzverordnung und eventuelle Neuerungen informieren, ergänzte der Sprecher.

Die bisherige Corona-Schutzverordnung des Landes, die insbesondere die Maskenpflicht im Nahverkehr enthält, läuft an diesem Freitag aus. Die Maskenpflicht gilt nach der bisherigen Landesregelung darüber hinaus auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen etwa Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.


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