ROSTOCK | Der Straßenbahnunfall vom Herbst 2020 in Rostock, bei dem zwölf Fahrgäste verletzt worden waren, bleibt ohne strafrechtliche Folgen.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte, sind die Ermittlungen gegen den Fahrer der Bahn, die nahe des Bahndepots damals von hinten auf eine andere Straßenbahn aufgefahren war, eingestellt worden.
Gegen den damals 33-jährigen Fahrer war wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Dieser Verdacht habe nicht erhärtet werden können, hieß es. So sei der Fahrer auch nicht durch ein Handy oder anderes abgelenkt gewesen und habe deshalb die andere Bahn zu spät gesehen, was zunächst vermutet worden war.
Der 33-Jährige war mit der Straßenbahn am 20. Oktober unweit der Werkstatt und Zentrale der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) auf die andere Bahn aufgefahren, die bei einer Betriebsfahrt gerade Bremsprüfungen absolvierte. Auf Videoaufnahmen war zu sehen, dass die leere Straßenbahn zur Unfallzeit auch gefahren war.
Der Unfallschaden wurde auf rund eine Million Euro geschätzt, wobei rund 700 000 Euro Schaden auf die aufgefahrene Straßenbahn entfielen. Erst vor einer Woche hatte es einen weiteren Zusammenstoß zweier Straßenbahnen in Rostock gegeben, aber in einem anderen Stadtteil. Dabei waren 26 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. In diesem Fall ist die genaue Ursache noch unklar, sagte der Sprecher.9