Weichenwärter

[ abgekürzt: Ww ]


  • Mitarbeiter in einem Stellwerk, der bei der Durchführung von Rangierfahrten mitwirkt und bei der Durchführung von Zugfahrten beteiligt werden kann

Allgemeines  [1]

Ein Weichenwärter ist ein Mitarbeiter in einem Wärterstellwerk, der bei der Durchführung von Rangierfahrten in einem Bahnhof mitwirkt. Darüber hinaus kann der Weichenwärter aber auch an der Durchführung von Zugfahrten gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter (Fdl) beteiligt werden, wobei er dem Fahrdienstleiter gegenüber weisungsgebunden ist.

Beim Rangieren verständigt der Weichenwärter Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter, benachbarte Weichenwärter, Schrankenwärter oder Fahrdienstleiter und stimmt Rangierbewegungen in seinem Stellwerksbezirk zu. In der Fahrdienstvorschrift der DB Netz AG (Module der Richtlinien 408.01-06 und 408.48) werden Fahrdienstleiter und Weichenwärter zusammenfassend in der Kurzform auch als „Bediener“ bezeichnet.

Bei Rangierbewegungen in Ortsstellbereichen entfällt die Verständigung und Zustimmung durch den Weichenwärter.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Weichenwärter“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 08.07.2016