- Betriebsart, bei der eine signalgeführte Zugfahrt ohne betriebsbereite PZB durchgeführt wird;
- Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt
Allgemeines [1]
Als PZB-Störbetrieb wird eine Betriebsart bezeichnet, bei der eine signalgeführte Zugfahrt ohne betriebsbereite PZB durchgeführt wird. Dies ist der Fall, wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter abgeschaltet wurde.
Das Abschalten der PZB kann erforderlich sein bei:
- einer Störung an der PZB-Fahrzeugeinrichtung
- Rangierfahrten, die voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern
- nachgeschobenen Zügen auf dem Schiebe-Triebfahrzeug
– Vorgehen bei Störung der Fahrzeugeinrichtung –
Eine Störung an der PZB-Fahrzeugeinrichtung ist umgehend den betriebsleitenden Stellen zumelden. Diese entscheiden über die weitere Verwendung des Fahrzeuges sowie über die umgehende Zuführung zur Instandsetzung.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h [2]
Im PZB-Störbetrieb liegt die PZB-bedingte Höchstgeschwindigkeit von älteren Fahrzeugen bei 100 km/h (Prüfgeschwindigkeit 105 km/h); bei Fahrzeugen mit Umrüstung oder Erneuerung ihrer PZB und Fahrzeugen mit einer ETCS-Fahrzeugeinrichtung, die zudem das LZB- und PZB-STM-System besitzen, gilt eine systembedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Prüfgeschwindigkeit 55 km/h).
Für Triebfahrzeugführer gilt zu beachten:
Bei nicht wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb darf mit höchstens 50 km/h weitergefahren werden.
Bei Fahrzeugen mit einer PZB-bedingten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sind durch die Betreiber im Rahmen ihrer Verantwortung nach § 4 AEG geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies kann laut Eisenbahn-Bundesamt (EBA) z.B. ein Aufkleber mit Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 50 km/h sein.
Quellennachweise:
- 483.0112A02 – gültig ab 08.06.2014
- Eisenbahn-Bundesamt: Technische Überwachung der Höchstgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb bei Fahrzeugeinrichtungen mit PZB 90 Funktionalität
Letzte Aktualisierung: 05.07.2016