Ortsgestellte Gleissperre


  • Gleissperre, die durch das Rangierpersonal vor Ort bedient wird;
  • Art der Bedienung kann mechanisch oder elektrisch sein

Allgemeines  [1]

Eine ortgestellte Gleissperre ist eine Gleissperre, die anders als eine ferngestellte Gleissperre durch das Rangierpersonal an Ort und Stelle (unmittelbar an ihrem Standort) ggf. mit Hilfe einer Bedieneinrichtung einzeln umgestellt werden kann.

Ortgestellte Gleissperren werden nach der Art der Bedienung unterschieden in:

  • mechanisch ortsgestellt oder
  • elektrisch ortsgestellt.

Ortsgestellte Gleissperren sind in der Regel mit Signalen ausgerüstet. Diese zeigen ob die Gleissperre ab- oder aufgelegt ist.


Bedienungseinrichtung

– Mechanisch ortsgestellte Gleissperre –

Mechanisch ortsgestellte Gleissperren verfügen in der Regel über ein Hebelgewicht als Bedieneinrichtung. Sie können aber auch mit einem Griff direkt am Entgleisungsschuh ab- bzw. aufgelegt werden.

– Elektrisch ortsgestellte Gleissperre (EOG / EOGS) –

Elektrisch ortsgestellten Gleissperren, abgekürzt EOG oder EOGS, können mithilfe von Weichenstelltafeln oder auch Fahrwegstelltafeln und Gleisschaltmitteln umgestellt werden.


Quellennachweise:

  1. Ril 482.8002 Abschn. 2 – gültig ab 09.12.2012

Letzte Aktualisierung: 09.07.2016