- Fahrplangemäße Halte mit unterschiedlichen Zwecken
Allgemeines [1]
Fahrplanhalte sind Halte von Reise- oder Güterzügen mit unterschiedlichen Zwecken, die laut Fahrplan vorgesehen sind. Zu ihnen zählen:
- Regelhalte,
- Bedarfshalte,
- Betriebshalte und
- Halte zum Sichern von Bahnübergangen.
Fahrplanhalte auslassen [2]
Ein Fahrplanhalt darf ausgefallen, wenn
- der Zug über eine Fahrstraße für Durchfahrten geleitet werden kann und
- für diese Fahrstraße ein Ausfahrsignal vorhanden ist.
Darüber hinaus darf die Betriebszentrale den Ausfall von Fahrplanhalten anordnen.
Wenn der Fahrdienstleiter einen Fahrplanhalt ausfallen lassen muss, muss er den Triebfahrzeugführer verständigen. Er muss den Triebfahrzeugführer nicht verständigen, wenn im Fahrplan ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.
Wenn der Triebfahrzeugführer feststellt, dass ein Fahrplanhalt nicht benötigt wird, muss er beim Fahrdienstleiter nachfragen, ob der Fahrplanhalt ausfallen darf. Er muss nicht nachfragen, wenn im Fahrplan ein Bedarfshalt vorgeschrieben ist.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Fahrplanhalte“ – gültig ab 13.12.2015
- Ril 408.0452 Abschn. 1 und 2 – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 10.07.2016