- Gleisabschnitt (Zugfolgeabschnitt), der nur durch ein Fahrzeug belegt werden darf und durch signaltechnische Einrichtungen gesichert ist
Allgemeines [1][2][3]
Blockstrecken [auch Blockabschnitte genannt] sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von anderen Fahrzeugen sind. Sie haben die Funktion eines Zugfolgeabschnitts und werden durch eine Blockstelle oder Selbsttätige Blockstelle (siehe auch Zugfolgestelle) signaltechnisch gesichert.
Der Begriff “Blockstrecke” bezeichnet hier eine “Blockstrecke für signalgeführte Züge“. Darüber hinaus gibt es auch Blockstrecken für anzeigegeführte Züge, auf denen Züge unter Wirkung der Zugbeeinflussung LZB oder ETCS Level 2 fahren können.
– Sperrfahrt in gesperrte Blockstrecke einlassen –
Der Fahrdienstleiter darf ein oder mehrere weitere Fahrzeuge in einen belegten und gesperrten Gleisabschnitt nur einfahren lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind und diese Fahrzeuge als Sperrfahrt verkehren.
Quellennachweise:
- § 4 Abs. 3 EBO
- Ril 408.0101A01 Seite 3, “Blockstrecken” – gültig ab 15.12.2015
- DB-Fachbuch “Grundlagen des Bahnbetriebs” 2. Auflage, 2007, Seite 36-37
Letzte Aktualisierung: 24.07.2016