Kurzmeldung: Dänemark kündigt Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Triebfahrzeugführerscheinen

Seit dem 1. Oktober 2016 benötigen alle Triebfahrzeugführer für Fahrten von Deutschland nach Dänemark einen Triebfahrzeugführerschein gemäß der europäischen Richtlinie 2007/57/EG.

Im Jahre 2014 hatten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die dänische Eisenbahnsicherheitsbehörde (Trafik- og Byggestyrelsen) vereinbart, dass die in Deutschland erteilten Führerscheine gemäß Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753), die spätestens am 28. Oktober 2011 ausgestellt worden sind, von Triebfahrzeugführern deutscher Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum 29. Oktober 2018 für den Verkehr in Dänemark weiter verwendet werden dürfen.

Wie das EBA erst jetzt mitteilt, hat die dänische Eisenbahnsicherheitsbehörde dieses Abkommen bereits im Jahr 2016 aufgekündigt. Seit dem 1. Oktober 2016 müssen daher alle Triebfahrzeugführer, die im grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark eingesetzt werden, im Besitz eines EU-Führerscheins gemäß der Richtlinie 2007/59/EG sein.


Meldung vom 20.02.2017

red