Kurzmeldung: Prozess gegen Fahrdienstleiter: Urteil zum Zugunglück von Bad Aibling gesprochen

Der Fahrdienstleiter des Zugunglücks von Bad Aibling ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige seine Pflichten als Fahrdienstleiter vernachlässigte und dadurch das Zugunglück fahrlässig verursacht hatte. Am 9. Februar 2016 waren zwei Meridian-Züge auf der eingleisigen Strecke zwischen Bad Aibling und Kolbermoor frontal zusammengestoßen, zwölf Menschen starben und 89 wurden teilweise schwer verletzt. Nach der Verkündung des Urteils verlass Richter Erich Fuchs die Namen und Geburtsdaten der Toten. Bei dem Unglück entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 10 Millionen Euro.

Michael P. war seit dem Jahr 2000 als Fahrdienstleiter für die Deutsche Bahn tätig. Von seinen Vorgesetzten war der 40-Jährige als fachlich qualifiziert eingestuft worden. Wie sich jedoch im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Traunstein bestätigte, war der Angeklagte bis kurz vor dem Unglück durch ein Handy-Computerspiel während der Arbeitszeit abgelenkt und hatte dadurch zahlreiche Fehlhandlungen begangen. Als er seinen Fehler bemerkte, setzte er zudem einen Notruf falsch ab und konnte die Lokführer der beiden Züge somit nicht mehr rechtzeitig warnen.

In seiner Urteilsbegründung führte Richter Fuchs aus, dass Michael P. vorschriftswidrig gehandelt habe. Vor dem Setzen des Ersatzsignals Zs 1 hätte er prüfen müssen, ob die Strecke frei ist. Der Richter sei sicher, hätte der Fahrdienstleiter den anschließenden Notruf richtig abgesetzt, wäre das Unglück sicher verhindert worden. Eine mögliche Mitschuld der Deutschen Bahn sei im Verfahren nicht von Relevanz gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht habe sich nur mit der Schuldfrage des Angeklagten und seinen Handlungen befasst.


Meldung vom 05.12.2016, letzte Aktualisierung 11:54 Uhr

red