Das Amtsgericht Bonn verurteilte einen 26-jährigen Mann, der bereits vorbestraft war, wegen gewerbsmäßiger Untreue und Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Eine 28-jährige Komplizin kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro davon.
Der Mann war als Schaffner tätig und verkaufte über einen Zeitraum von zwei Jahren Anteile an Gruppentickets, die gar nicht existierten. Für die Deutsche Bahn entstand dadurch ein Schaden von 96.000 Euro. Laut einem Bericht der FAZ bot der damalige Zugbegleiter in einem Internet-Mitfahrportal Anteile von Gruppentickets zu einem günstigen Preis an. Kurz vor Antritt der Reise teilte er seinen Kunden mit, dass er als Gruppenleiter nicht mitfahren könne, aber der Schaffner (er selbst) Bescheid wüsste. Der Schwindel flog allerdings auf, nachdem ein Kollege des Verurteilten Ungereimtheiten bei der Ticketkontrolle im selben Zug feststellte.
Meldung vom 21.11.2016
red