Kurzmeldung: Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft für Fahrdienstleiter von Bad Aibling

Die Staatsanwaltschaft fordert aufgrund der Schwere der Schuld für den Fahrdienstleiter Michael P. eine Haftstrafe von 4 Jahren ohne Bewährung. Die Verteidigung des Angeklagten sieht eine hohe Bewährungsstrafe als angemessen an. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

Am 9. Februar 2016 waren bei einer Zugkollision in der Nähe von Bad Aibling 12 Menschen getötet und 85 verletzt worden. Vor dem Landgericht Traunstein wird derzeit der Prozess gegen den damals verantwortlichen Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung geführt. Michael P. soll kurz vor dem Unglück durch ein Handyspiel abgelenkt gewesen sein und daraufhin eine Reihe von Fehlentscheidungen getroffen haben, die zur Kollision der zwei Regionalzüge auf der eingleisigen Strecke zwischen Bad Aibling und Kolbermoor führten.

Neben der möglichen Haftstrafe werden auf den Angeklagten wohl große finanzielle Forderungen zukommen. Ein Nebenklage-Anwalt sieht keine Schuld bei der Deutschen Bahn und hält 4 Jahre Haft für angemessen. Weitere Nebenklage-Anwälte sehen durchaus eine Mitschuld bei der Deutschen Bahn, immerhin sei die Technik aus den 60er Jahren und nicht modernisiert worden. Zudem sehe man das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in der Pflicht nachzubessern. Erst am Tag vor dem Unglück sei im Stellwerk eine Revision durchgeführt worden, da hätte bemerkt werden können, dass die Blockausleuchtung nicht richtig funktioniere, auch wenn diese nicht ursächlich für das Unglück gewesen sei, sagte Friedrich Schweikert. Der Nebenklage-Anwalt kritisierte die DB aber auch für das Versäumnis, dass im Stellwerk ein Erlaubnisempfangsmelder fehlte. Dieser hätte nachgerüstet werden müssen.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Ulrike Thole, erklärte zu den Fehlern ihres Mandanten: Er könne nicht mehr beantworten, warum er seinen Irrtum nicht eher bemerkt hatte. Thilo Pfordte, der zweite Verteidiger, blickte auf frühere Zugunglücke in der Geschichte der Bundesrepublik zurück und verwies darauf, dass die Verantwortlichen in anderen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden wären. Pfordte sieht daher auch hier eine hohe Bewährungsstrafe als angemessen an.


Meldung vom 02.12.2016

red