Bahnanlagen umfassen alle Einrichtungen, die zur Abwicklung des Schienenverkehrs erforderlich sind. Bahnanlagen, die zugleich betrieblichen Aufgaben dienen, werden zudem als Betriebsstellen bezeichnet.
Bahnanlagen [1]
Bahnanlagen sind gemäß § 4 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) alle technischen und baulichen Einrichtungen und Anlagen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Schienenverkehrs erforderlich sind.
Dazu zählen alle
- Grundstücke,
- Bauwerke,
- sonstige Einrichtungen der Eisenbahn,
- Nebenbetriebsanlagen sowie
- Anlagen, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern.
Bahnanlagen werden unterschieden in
- Bahnanlagen der Bahnhöfe,
- Bahnanlagen der freien Strecke und
- sonstige Bahnanlagen.
Eisenbahnfahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.
Unterscheidung von Eisenbahnstrecken [1]
Eisenbahnstrecken werden entsprechend ihrer Bedeutung nach Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden. Im Themenbereich Betriebsführung wird darauf näher eingegangen.
Betreten und Benutzen von Bahnanlagen
Personen auf Bahnanlagen oder in Fahrzeugen haben sich an geltende Vorschriften zu halten und Handlungen, die die Gesundheit von anderen Personen oder die Sicherheit und den Betrieb der Eisenbahnen behindern oder gefährden könnten, zu unterlassen.
Zum Schutz vor Gefahren können Bahnanlagen mit Fahrgastbetrieb über Warnzeichen verfügen. Bahnanlagen, die darüber hinaus nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, dürfen von unbefugten Personen ohne Erlaubnis nicht betreten und verwendet werden. Auf diese Verbote kann durch entsprechende Verbotszeichen vor Ort hingewiesen werden.
Polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) hat die Bundespolizei (BPOL) die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Bürgerhinweise
Personen die Hinweise zu Vandalismus oder Gewaltkriminalität auf dem Gelände von Bahnanlagen oder in Fahrzeugen haben oder Kenntnis darüber erlangen, sollten die Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 informieren – oder in dringenden Fällen die Notrufnummer 110 anrufen.
Bürgerhinweise können auch über das ? Online-Formular auf Bundespolizei.de eingereicht werden.
Betriebsstellen
Betriebsstellen sind Bahnanlagen mit betrieblichen Aufgaben. Sie dienen der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zug- und Rangierfahrten.
Betriebsstellen, die zur freien Strecke gehören
mit Weiche(n) | ohne Weiche(n) |
Haltestellen (Hst) | Haltepunkte (Hp) |
Überleitstellen (Üst) | Blockstellen (Bk) |
Abzweigstellen (Abzw) | Deckungsstellen (Dkst) |
Anschlussstellen (Anst) | |
Ausweichanschlussstellen (Awanst) |
Betriebsstellen, die zu Bahnhöfen gehören
- Personenbahnhöfe (Pbf)
- Hauptbahnhöfe (Hbf)
- Güterbahnhöfe (Gbf)
- Umschlagbahnhof (Ubf)
- Postbahnhof (Postbf)
- Schnellgutbahnhof
- Betriebsbahnhöfe (Bbf)
- Überholbahnhof (Übf)
- Abstellbahnhof (Abf)
- Rangierbahnhof (Rbf)
- Betriebswerk (Bw)
- Ausbesserungswerk (Aw)
Große Bahnhöfe können in Bahnhofsteile (Bft) unterteilt sein.
Betriebsstellenverzeichnis mit bahnweit einheitlichen Abkürzungen
Alle Betriebsstellen im Schienennetz der Deutschen Bahn werden zusammen mit ihren Abkürzungen in einem Betriebsstellenverzeichnis, der Richtlinie 100 (auch RL 100 oder Ril 100 genannt), aufgeführt. Das Betriebsstellenverzeichnis dient dabei der Festlegung bahnweit einheitlicher, eindeutiger Abkürzungen für Bahnanlagen und Betriebsstellen des Netzes.
Die Abkürzungen der Betriebsstellen bestehen aus zwei bis maximal fünf Zeichen und lassen in der Regel eine Beziehung zu den zugehörigen Örtlichkeiten erkennen.
Übersicht der Betriebsstellen und deren Abkürzungen
Abkürzungen der Betriebsstellen in Deutschland
Die Abkürzung der Betriebsstellen in Deutschland werden gebildet aus:
- der regionalen Lage (Kennbuchstabe),
- dem Ort der Betriebsstelle und
- der Art der Betriebsstelle.
Beispiel 1:
Kennbuchstabe | Ort | Art | Abkürzung |
Köln | Aachen West | Pbf | |
K | AW | P | KAW P |
Beispiel 2:
Kennbuchstabe | Ort | Art | Abkürzung |
Stuttgart | Stuttgart | Hbf | |
T | S | TS |
Kennbuchstaben in der Übersicht:
- A = Hamburg
- B = Berlin
- D = Dresden
- E = Essen
- F = Frankfurt
- H = Hannover
- K = Köln
- L = Halle
- M = München
- N = Nürnberg
- R = Karlsruhe
- S = Saarbrücken
- T = Stuttgart
- U = Erfurt
- W = Schwerin
- X/Z = Ausland
- Y = Streckenwechsel (Strw)
Abkürzungen der Betriebsstellen im Ausland
Betriebsstellenabkürzungen des Auslands werden gebildet aus:
- dem Kürzel X oder Z (für Ausland),
- dem Länderkürzel und
- dem Ort der Betriebsstelle
Beispiel:
Kürzel | Land | Ort | Art | Abkürzung |
Österreich | Klagenfurt | Hbf | ||
X | A | KT | XAKT |
Länderkürzel:
- A = Österreich
- B = Belgien (XB) oder Bosnien (ZB)
- D = Dänemark
- F = Frankreich
- I = Italien
- L = Luxemburg
- M = Ungarn
- N = Niederlande
- P = Polen
- S = Schweiz
- T = Tschechien
- U = Rumänien
- V = Schweden
- W = Weißrussland
- Y = Slowakei
- Z = Kroatien
Abkürzungen der Betriebsstellen mit Streckenwechsel
Streckenwechsel (Strw) werden an erster Stelle der Abkürzung mit einem Y bezeichnet.
Beispiel 1:
Kürzel | Kennbuchstabe | Ort | Art | Abkürzung |
München | Olching | Strw | ||
Y | M | MOL | YMMOL |
Beispiel 2:
Kürzel | Kennbuchstabe | Ort | Art | Abkürzung |
Köln | Köln Neurather Ring | Strw | ||
Y | K | KNR | YKKNR |
Unterscheidung von Eisenbahnstrecken [2]
Eisenbahnstrecken werden gemäß § 1 Abs. 2 EBO entsprechend ihrer Bedeutung unterschieden in:
- Hauptbahnen und
- Nebenbahnen.
Im Themenbereich ? Betriebsführung wird darauf näher eingegangen.
Fahrweg und Untergrund – Aufbau der Gleisinfrastruktur
Schienenfahrzeuge verkehren auf einer Fahrbahn, die in ihrer Gesamtheit unter dem Begriff Oberbau zusammengefasst wird. Der darunterliegende Erdkörper, der eine feste Konstruktionsvorlage für den Oberbau bildet, wird als Unterbau bezeichnet.
Der Oberbau setzt sich zusammen aus einem Bettungskörper, dem sogenannten Gleisbett (in der Regel aus Schotter) und dem darüber befindlichen Gleis, bestehend aus den Schienen, der Schienenbefestigung und den Schwellen.
Auf Hochgeschwindigkeitsstrecken und in Tunneln wird in der Regel ein schotterloses Gleisbett verwendet. Hier kommt eine Feste Fahrbahn zur Anwendung, die aus einzelnen Tragplatten mit darauf befestigten Schienensträngen gebildet wird.
Zur örtlichen Orientierung des Triebfahrzeugführers im fahrenden Zug, von Mitarbeitern der Instandhaltung und anderem Betriebspersonal sowie den Polizei- und Rettungskräften sind entlang der Strecke Hektometerzeichen aufgestellt. Diese Orientierungszeichen geben darüber Auskunft, an welcher Position der Strecke man sich aktuell befindet.
Letzte Aktualisierung: 08.03.2019
Literaturquelle:
- § 4 Abs. 1 EBO
- § 1 Abs. 2 EBO