Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) warnt eindringlich vor den Folgen der geplanten Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Bundesland Sachsen-Anhalt.
EVG informiert
Die EVG warnt vor den Folgen der geplanten Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Sachsen-Anhalt. Künftig sollen zentrale Schutzregelungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) wegfallen – darunter Vorgaben zu fairer Bezahlung, Mindestlöhnen, Personalübernahmen bei Betreiberwechseln sowie zu Kontrollen und Sanktionen.
„Wenn diese Regeln gestrichen werden, öffnet das Tür und Tor für Lohndumping. Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, können im Wettbewerb kaum noch mithalten. Das verschärft den Personalmangel, verschlechtert die Arbeitsbedingungen und am Ende leiden die Fahrgäste, weil Busse und Bahnen noch unzuverlässiger werden“, erklärt Janina Pfeiffer, EVG-Landesverbandsvorsitzende.
Neben diesen sozialen Folgen gibt es auch erhebliche rechtliche Zweifel: „Die Begründung der Landesregierung ist erkennbar fehlerhaft. Eine Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg. Die DGB-Gewerkschaften werden eine Verfassungsbeschwerde prüfen, weil hier massiv in Grundrechte eingegriffen wird“, so Pfeiffer weiter.
Die Gewerkschaft der Eisenbahner vertritt über 8.000 Mitglieder in Sachsen-Anhalt, die das Handeln der Politik genau beobachten. „Gerade jetzt, wo Umfragen der AfD in Sachsen-Anhalt 39 Prozent bescheinigen, müssen die demokratischen Parteien beweisen, dass sie für Verlässlichkeit, soziale Sicherheit und einen funktionierenden Nahverkehr stehen. Diese Errungenschaften dürfen nicht leichtfertig verspielt werden.“
Der EVG-Landesverbandsvorstand hat alle Abgeordneten der demokratischen Parteien im Land eindringlich aufgefordert, die geplante Streichung zu verhindern und die Tariftreue- und Vergaberegelungen im ÖPNV/SPNV dauerhaft im Land zu sichern.

EVN (redaktionell bearbeitet / Quelle: EVG)