Messerverbot: Polizei kontrolliert in Berliner Bussen und Bahnen


Seit Mitternacht sind Messer und andere Waffen in allen S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Mit dem neuen Verbot starteten auch die Kontrollen der Polizei.

Mit einer großangelegten Kontrollaktion ist die Berliner Polizei in den ersten Tag des neuen Messer- und Waffenverbotes im öffentlichen Nahverkehr gestartet. Mehr als 100 Polizisten waren ab mittags im Einsatz, um in den U-Bahnen sowie Bussen und Straßenbahnen gezielt Fahrgäste auf Messer und andere Waffen zu kontrollieren. Neben den Kontrollen wurden auch Informationsflyer zum Thema verteilt.

Der Einsatz begann am Mittag am Alexanderplatz. Von da aus fuhren verschiedene Einsatzeinheiten mit der U-Bahn in alle Richtungen ins Berliner Stadtgebiet. Sehr gezielt werde man bestimmte Menschen ansprechen, nach verbotenen Waffen fragen und gegebenenfalls auch durchsuchen, kündigte Polizeisprecher Florian Nath an.

Tatsächlich kontrollierten die Polizisten vor allem junge Männer und durchsuchten in vielen Fällen Kleidung, Taschen und Rücksäcke. Auch Wachleute der BVG und die Bundespolizei waren parallel im Einsatz. In der kommenden Nacht sollten die Einsätze fortgesetzt werden. Besonders im Fokus war auch die U-Bahn-Linie U8, in der es seit vielen Jahren Probleme mit Drogenhandel, Dealern, Süchtigen und Gewalttätern gibt.

Neue Verordnung soll Polizeiarbeit erleichtern

Messer und andere Waffen sind seit Mitternacht in allen S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen und für mehr Sicherheit im Nahverkehr sorgen. Umfasst sind alle Arten von Messern sowie auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das Verbot gilt auch in den Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen, nicht aber an Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Die neue Verordnung erleichtert der Polizei ihre Arbeit. Sie kann jetzt unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Pfefferspraydosen können dann auch beschlagnahmt werden.


dpa