Trotz vieler Bemühungen von Politik und Verkehrsunternehmen gibt es noch immer Bereiche des öffentlichen Personenverkehrs, die Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit haben.
Von erschwerten oder fehlenden barrierefreien Zugängen zu Bahnsteigen, defekten oder nicht vorhandenen Fahrzeugausstattungen, bis hin zu unzureichenden Informationen, gibt es nach Ansicht des Deutschen Bahnkundenverbands (DBV) weiterhin zahlreiche Probleme für mobilitätseingeschränkte Personen. Die Herausforderungen für diese Menschen seien „oft nach wie vor – vorsichtig ausgedrückt – vielfältig“, sagte der DBV-Bundesvorstand für barrierefreie Mobilität, Klaus Honold.
Auch der Einsatz von Technik vermag hier nicht immer zu helfen, wie der Verband mitteilte. Anzeigetafeln, Apps oder Buchungssysteme seien oft nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Bedarfen abgestimmt. „Es ist ernüchternd zu sehen, dass bei vielen Institutionen, öffentlichen wie privaten, z.B. Verkehrs- oder Infrastruktur-Unternehmen und auch in der Politik, trotz existierender und zukünftig bevorstehender gesetzlicher Vorgaben, offensichtlich immer noch ein entsprechendes Bewusstsein fehlt“, so Honold.
Barrierefreiheit herzustellen sei laut dem DBV nicht nur als gesetzliche Pflicht zu betrachten, sondern vor allem ein Menschenrecht und zentraler Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel müsse ein Verkehrssystem sein, welches allen Fahrgästen – unabhängig von ihren Einschränkungen – gleichberechtigte Mobilität ermögliche. Dies gelte auch hinsichtlich der demographischen Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, hieß es.
EVN