Handbremse

[ abgekürzt: Hbr ]


  • Feststellbremse zum Sichern eines abgestellten Fahrzeugs (Triebfahrzeug, Reisezugwagen, teilweise auch Güterwagen);
  • Anlegen und Lösen erfolgt mit Muskelkraft

Handrad der Handbremse in einem Reisezugwagen. (Foto: © Bahnblogstelle)
Handrad der Handbremse in einem Reisezugwagen. (Foto: © Bahnblogstelle)

Allgemeines  [1][2]

Die Handbremse ist eine mechanische, direkt wirkende Feststellbremse, die ein abgestelltes Schienenfahrzeug gegen Wegrollen sichert.

Gemäß § 23 Abs. 4 und 5 EBO müssen Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge über eine Handbremse oder eine sich selbst feststellende Bremse (z.B. Federspeicherbremse) verfügen. Reisezugwagen und ein Teil von Güterwagen müssen ebenfalls in genügender Anzahl mit Handbremsen ausgerüstet sein.

Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen sowie zweiachsigen Wagen mit einem Bremszylinder wirkt die Handbremse auf alle Radsätze; bei Fahrzeugen mit zwei oder mehr Bremszylindern nur auf ein Drehgestell. Die Handbremse greift am Bremsgestänge der Druckluftbremse an und wird mit Muskelkraft angelegt bzw. gelöst.


Handbremse bedienen  [1]

Die Handbremse wird vom Boden aus an der Fahrzeugaussenseite, auf einem Übergangssteg, im Wageninneren oder im Führerraum des Triebfahrzeugs über ein Handrad oder eine Kurbel bedient.

Anhand der Bremsanzeigeeinrichtung an der Fahrzeugaußenseite kann erkennt werden, ob sich die Handbreme in angelegter oder gelöster Stellung befindet.


Quellennachweise:

  1. J. Janicki, H. Reinhard, M. Rüffer “Schienenfahrzeugtechnik” 3. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2013, Seite 331
  2. § 23 Abs. 3 und 4 EBO

Letzte Aktualisierung: 10.09.2016