Paris: ICE 3 Baureihe 407 der DB und SNCF TGV im deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehr unterwegs. (Foto: © DB AG / Oliver Lang)

Das 4. Eisenbahnpaket: Was steckt eigentlich dahinter?

Paris: ICE 3 Baureihe 407 der DB und SNCF TGV im deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehr unterwegs. (Foto: © DB AG / Oliver Lang)
ICE 3 BR 407 der DB und SNCF TGV im deutsch-französischen Hochgeschwindigkeitsverkehr unterwegs. (Foto: © DB AG / Oliver Lang)

Das sogenannte vierte Eisenbahnpaket soll den Schienenverkehr in der Europäischen Union (EU) attraktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger gestalten. Doch was steckt eigentlich dahinter und was soll sich verändern?


Am vergangenen Donnerstag fand im Europäischen Parlament die Plenardebatte und Abstimmung über eine Reihe von Maßnahmen, die den Schienenverkehr in der EU verbessern sollen, statt. Diese betreffen die Interoperabilität der nationalen Schienennetze und die europäische Eisenbahnagentur. Sie sollen eine umfassende Überarbeitung der Gesetze im Eisenbahnsektor vorbereiten, die später in diesem Jahr ansteht und unter anderem die Liberalisierung der Märkte umfassen und den Wettbewerb bei öffentlichen Auftragsvergaben beleben soll.

Video von EuroparlTV: 4. Eisenbahnpaket
Video von EuroparlTV

Mit dem vierten Eisenbahnpaket soll der Schienenverkehr in der EU attraktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Zudem soll die Dienstleistungsqualität verbessert und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestaltet werden. Das Paket beruht auf einem „Marktpfeiler“ und einem „technischen Pfeiler“.

Was sind die wichtigsten Elemente des technischen Pfeilers?

Das Plenum debattierte am Donnerstag über den „technischen Pfeiler“ des vierten Eisenbahnpakets und stimmte darüber ab (Bahnblogstelle berichtete). Im Zentrum dieses Teils des vierten Eisenbahnpakets stehen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU, die Eisenbahnsicherheit und die Aufgaben der europäischen Eisenbahnagentur. Der „technische Pfeiler“ sieht eine Straffung der Vielzahl nationaler Vorschriften vor und soll der Vereinfachung der Verfahren für Hersteller und Eisenbahnunternehmen dienen. Unternehmen sollen keine mehrfachen Anträge mehr stellen müssen, wenn sie grenzüberschreitende Verkehrsdienste aufnehmen wollen. Die neuen Bestimmungen umfassen auch einheitliche Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge in Europa.

Was sind die wichtigsten Elemente des Marktpfeilers?

Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der EU-Kommission haben am 19. April 2016 ein Einvernehmen zum „Marktpfeiler“ des vierten Eisenbahnpakets erzielt. Diese Maßnahmen müssen nun vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten formal gebilligt werden. Dies ist für die zweite Jahreshälfte 2016 geplant.

Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs

Die neuen Bestimmungen dienen der Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs in den EU-Mitgliedstaaten. Ab 2020 sollen alle Eisenbahnunternehmen in der EU das Recht erhalten, kommerzielle Schienenverkehrsdienstleistungen in der gesamten EU anbieten zu können. Die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Schienenverkehrs würde somit gestärkt werden. Etablierte Eisenbahnunternehmen müssten wettbewerbsfähiger werden, um mit den neuen Marktteilnehmern konkurrieren zu können und zum anderen würde ein besseres Dienstleistungsangebot dem Eisenbahnsektor dabei helfen, wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Verkehrsträgern zu werden.

Es ist davon auszugehen, dass Reisende von sinkenden Preisen profitieren. Darüber hinaus dürften neue Geschäftsmodelle wie Niedrigpreis-Tickets allen Bürgern zugutekommen.

Der italienische EU-Abgeordnete und Berichterstatter für die Marktöffnung, David-Maria Sassoli (S&D) verweist auf die Liberalisierung im Luftfahrtsektor vor rund 20 Jahren und erklärt die Vorteile der Einigung so: „Der Markt wird liberalisiert […] Ich hoffe, dass dieser Deal zu einem Aufschwung des europäischen Eisenbahnsektors führen wird.“

Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Das Paket umfasst auch Regelungen zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Ab 2023 sollen öffentliche Dienstleistungsaufträge von der zuständigen Behörde durch öffentliche Ausschreibungen, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen, vergeben werden. So sollen die Behörden den größtmöglichen Ertrag aus öffentlichen Mitteln erzielen können. Zugleich wird für die Bürger ein optimaler Umfang an öffentlichen Verkehrsdienstleistungen aufrechterhalten.

Der niederländische EU-Abgeordnete und Berichterstatter für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge Wim van de Camp (EVP) präzisiert: „Öffentliche Dienstleistungsaufträge können nach wie vor direkt vergeben werden, jedoch nur, wenn die nationalen Behörden auch versichern können, dass die Servicequalität für Reisende steigt.“

Unparteilichkeit und finanzielle Transparenz

Die neuen Bestimmungen sollen die Unparteilichkeit der Infrastrukturbetreiber absichern. Neue Marktteilnehmer, die Zugang zum Netz beantragen, sollen ohne Diskriminierung behandelt werden. Des Weiteren sind Vorschriften zur finanziellen Transparenz vorgesehen. Es soll verhindert werden, dass zwischen staatlich finanzierten Infrastrukturbetreibern und im freien Markt miteinander konkurrierenden Verkehrsunternehmen wettbewerbsverzerrende Quersubventionen fließen.

„Der Marktpfeiler des Eisenbahnpakets wird die Investitionen in den europäischen Schienenverkehr ankurbeln, die Servicequalität für die Reisenden erhöhen und den raschen Übergang zu umweltfreundlicheren Transportmitteln ermöglichen“, betont die finnische EU-Abgeordnete und Berichterstatterin für den Schienenverkehr Merja Kyllönen (GUE/NGL).


(red/EU)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .