Unterschiedliche nationale Standards und Verfahren verursachen technische Hindernisse für Eisenbahnunternehmen und Fahrzeughersteller in der EU. Abhilfe soll nun ein am Donnerstag vom Europäischen Parlament angenommenes Gesetz schaffen.
Die neuen Vorschriften („technische Säule” des vierten Eisenbahnpakets) werden Zeit- und Kostenersparnisse bei der Bescheinigung von technischen und sicherheitsrelevanten Normen für Betreiber, Wagen und Lokomotiven bringen, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Die bereits mit dem Rat vereinbarten neuen Regeln sind der erste Teil des vierten Eisenbahn-Reformpakets. Dieses soll den Schienenverkehr in der EU attraktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger gestalten. Zudem soll die Dienstleistungsqualität verbessert und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestaltet werden. Schließlich soll es dazu beitragen, die Emissionsziele für den Verkehrssektor der EU zu erreichen.
Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) soll zur einzigen Stelle werden, die Betreibern Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen erteilt. Mit den Änderungen sollen die Verwaltungskosten für Eisenbahnunternehmen gesenkt werden. Neuen Marktteilnehmern soll der Zugang zum Markt erleichtert werden. Gegenwärtig müssen Hersteller und Betreiber bei den Behörden jedes einzelnen Landes Zulassungen beantragen.
Genehmigungs- und Bescheinigungsverfahren
- Die ERA wird alle Genehmigungen für Fahrzeuge ausstellen, die für den grenzüberschreitenden Betrieb bestimmt sind, sowie sämtliche Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen, die grenzüberschreitende Dienste anbieten;
- Beim Inverkehrbringen von Fahrzeugen oder Anbieten von Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats haben Betreiber und Hersteller die Wahl, ob sie sich an die ERA oder die nationalen Behörden wenden;
- Die Agentur wird mit Hilfe eines Informations- und Kommunikationssystems als einzige Anlaufstelle fungieren, die EU-weit gültige Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und EU-weit gültige Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen ausstellt.
Die ERA wird auch eine wichtigere Rolle dabei spielen, die reibungslose Entwicklung der Zugsteuerungs- und Kommandosysteme zu gewährleisten, weil sie vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen für die streckenseitige Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS/ETCS) die vorgesehenen technischen Lösungen bewerten muss. Die Vereinbarung sieht auch eine weitere Harmonisierung technischer Normen vor.
Die neuen Genehmigungs- und Bescheinigungsverfahren werden innerhalb von 3 Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften wirksam. EU-Länder können diese Frist um ein Jahr verlängern, wenn sie die ERA und die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen und ihre Entscheidung begründen.
Erste Stellungnahmen zur Harmonisierung der technischen Vorschriften in der EU
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Donnerstag Gesetzgebungsvorschläge angenommen, die die technische Harmonisierung der nationalen Eisenbahnsysteme in der EU vorantreiben. Die ersten Stellungnahmen hierzu fallen positiv aus:
Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der SPD: „Mit dieser Abstimmung legt die Europäische Union den technischen Grundstein für einen besser aufeinander abgestimmten Eisenbahnraum. Für den Passagier bedeutet das unterm Strich mehr Direktfahrten und attraktivere Ticketangebote.“ Wenn die EU-Mitgliedsländer die jetzt beschlossenen Regeln vollständig umsetze, „wird der nachhaltige Verkehrsträger Schiene besonders im Wettrennen mit der Straße wieder attraktiver für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Logistikbranche“, so Ertug weiter.
Auch die verkehrspolitische Sprecherin der FDP, Gesine Meißner, begrüßt die Annahme des technischen Pfeilers des 4. Eisenbahnpakets im Plenum des Europäischen Parlaments: „Was im Luftverkehr schon lange üblich ist, wird jetzt auch im Eisenbahnsektor eingeführt: ein one-stop-shop für Zulassungen und Sicherheitsbescheinigungen von Lokomotiven und Wagons, die in mehreren europäischen Ländern unterwegs sind. Die bisherige Praxis mit verschiedenen nationalen Agenturen hat Jahre gedauert, Unmengen an Geld verschlungen und z.T. den Zugang zu Märkten blockiert.
Ziel ist, dass Loks in Zukunft technisch in der Lage sind, auf allen Schienennetzen Europas zu fahren. Auch unterschiedliche Sicherheitsvorgaben können keine Entschuldigung mehr sein, einen ausländischen Anbieter nicht auf dem eigenen Schienennetz zuzulassen. Damit wird der Wettbewerb auf der Schiene gestärkt und nationale Abschottung schwieriger. Zumindest was die technische Seite betrifft, sind wir einen wichtiger Schritt weitergekommen in Richtung einheitlicher europäischer Eisenbahnmarkt.“
Die Verkehrssprecher der österreichischen Partei ÖVP im EU-Parlament und im Nationalrat, Claudia Schmidt und Andreas Ottenschläger, sagten: „Wir wollen, dass die Eisenbahnen ohne technische und bürokratische Hindernisse überall durch Europa fahren können. Mit der heutigen Entscheidung sind wir dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum einen wichtigen Schritt näher.“
Gleichzeitig beklagen Schmidt und Ottenschläger, dass nur eine technische Harmonisierung stattfindet, aber die bürokratischen Hindernisse für grenzüberschreitenden Bahnverkehr noch nicht abgeschafft werden.
„Bei der Bahntechnik sind wir jetzt im 21. Jahrhundert angekommen. Bei der Bahnpolitik sind wir leider noch im 19. Jahrhundert. Nach wie vor haben sich die ehemaligen Staatsbahnen an den Grenzen eingegraben und führen einen beinharten protektionistischen Stellungskrieg. Die Politik muss der Technik nun endlich folgen“, so Schmidt.
„Die ÖVP will einen effizienten, schnellen, kostengünstigen und serviceorientierten Bahnverkehr. Dazu braucht es mehr grenzüberschreitenden Wettbewerb. Warum soll man nicht mit einer Lokomotive von Paris nach Wien oder von Wien nach Rom fahren können? Wenn die ÖBB an sich selbst glaubt, braucht sie sich nicht vor Konkurrenz aus dem Ausland abzuschotten“, betonte Ottenschläger.
Bisher bestand das europäische Bahnnetz aus einem Flickenteppich aus nationalen und regionalen Systemen und Regelungen, z.B. bei Zulassungsanforderungen, bei Stromsystemen, bei Leit- und Sicherungstechnik oder bei betrieblichen Regelungen. Der jetzige EU-Beschluss soll dies nun vereinheitlichen.
(red/EU)