Personenunfall am Bahnhof Hamburg-Tonndorf – 21-Jähriger von Regionalzug erfasst

Am gestrigen Mittwoch kam es in der Nähe des Bahnhofs Tonndorf im Hamburger Stadtteil Wandsbek zu einem Personenunfall. Nach Angaben der Bundespolizei wurde ein 21-jähriger Mann von einem Regionalzug erfasst.


Gegen 8 Uhr wurde der 21-Jährige kurz vor dem Bahnhof Tonndorf am Gleisbereich von einer Regionalbahn auf der Fahrt von Hamburg nach Lübeck erfasst. Trotz einer eingeleiteten Schnellbremsung konnte der 52-jährige Triebfahrzeugführer den Aufprall nicht mehr verhindern. Eine Notärztin nahm entsprechende Maßnahmen der Reanimation vor; der 21-Jährige verstarb aber noch am Unfallort. Der Leichnam wurde anschließend dem Institut für Rechtsmedizin zugeführt.

Bundespolizisten waren zur Unfallaufnahme vor Ort. Der Verstorbene führte keine Identitätsdokumente bei sich. Mithilfe eines mobilen Fingerabdruck-Scanners konnte ein Polizeibeamter des Ermittlungsdienstes die Identität am Unfallort feststellen. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber aus Hamburg.

Nach jetzigem Ermittlungsstand der Bundespolizei kann ein Fremdverschulden oder Suizid ausgeschlossen werden. Der Mann ging laut Zeugenaussagen dicht an den Gleisen entlang und wurde dann von der Regionalbahn erfasst.

Für die Einsatz- und Bergungsmaßnahmen musste eine Streckensperrung veranlasst werden; die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei wurden gegen 9:55 Uhr aufgehoben.

Im Regionalzug befanden sich laut Polizeiangaben 177 Fahrgäste, von denen keiner durch die Schnellbremsung verletzt wurde. Der Triebfahrzeugführer stand unter dem Eindruck des Geschehens und wurde abgelöst.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem LKA geführt.


Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten! Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann tödlich enden oder zu schweren Verletzungen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern auch Helfer und Reisende. Triebfahrzeugführer können mit ihren Zügen nicht ausweichen und trotz eingeleiteter Schnellbremsungen oftmals einen Unfall nicht mehr verhindern.


red/BPol | Titelbild © Bahnblogstelle (Symbolbild)