Schweiz: Neue Twindexx-Züge dürfen laut Bundesverwaltungsgericht in den Fahrgastbetrieb

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch (14. Februar 2018) entschieden, dass die SBB ihre neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge vom Typ Twindexx Swiss Express (SBB RABe 502) für Fahrten mit Reisenden einsetzen darf. Vorausgegangen war eine Verbandsbeschwerde von Inclusion Handicap, da die neuen Züge aus Sicht der Behindertenorganisation nicht behindertengerecht konstruiert seien. Die SBB begrüßt den Entscheid und plant den Einsatz der Züge ab Ende Februar.


Bevor die neuen Twindexx-Swiss-Express-Züge von Hersteller Bombardier ab Dezember 2018 regulär in den neuen Fahrplan integriert werden, startet die SBB ab Ende Februar den Probebetrieb mit Fahrgästen, um die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) im Alltagsbetrieb auf Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit zu testen. Nach Angaben der SBB werden die Züge in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich HB–Bern und/oder als RegioExpress auf der Strecke Zürich HB–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolge der Einsatz der neuen Fahrzeuge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien.

SBB offen für lösungsorientierten Dialog mit Behindertenorganisationen

Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hatte im Januar eine Verbandsbeschwerde gegen die Ende November 2017 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte befristete Betriebsbewilligung der FV-Dosto-Züge eingereicht. Die Beschwerdeführer haben überdies vorsorgliche Maßnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge beantragt. Die SBB hat am 2. Februar 2018 dem Gericht ihrerseits beantragt, ohne weitere Anhörung den Einsatz der FV-Dosto mit Fahrgästen zu erlauben und die aufschiebende Wirkung der Verbandsbeschwerde in diesem Umfang zu entziehen. Dem Antrag wurde laut SBB für sechs Fahrzeuge (zwei IC 200, zwei IR 200 und zwei IR 100) stattgegeben. Die Anträge der Beschwerdeführer auf Erlass vorsorglicher Maßnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge wurden demgegenüber abgewiesen. Die SBB begrüßt diesen Entscheid, „der eine sachliche und vertiefte Diskussion der vielfältigen konstruktiven und regulatorischen Anforderungen an interoperables Rollmaterial im Rahmen des Hauptverfahrens erlaubt“.

Nach Angaben der SBB finde seit Beginn des Projekts eine aktive Abstimmung mit den Behindertenorganisationen statt. Laut einer Pressemitteilung der SBB heißt es: Die Behindertenorganisationen „wurden in die Fahrzeug-Konzeption einbezogen. Die Organisationen besichtigten bereits im ersten Halbjahr 2011 das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges und konnten es begehen, mit dem Rollstuhl befahren und kommentieren. Bei diesem Modell war die Rampenneigung gemäß der heutigen Ausführung des Zuges und nach Überzeugung der SBB auch gemäß der geltenden Normen gebaut. Damals erfolgten keine Einwendungen zur Rampensituation.“ Die SBB betont abschließend, dass sie trotz des Entscheids weiterhin „in einem lösungsorientierten Dialog mit den Behindertenorganisationen“ bleibe.


red/SBB

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