Mangelnde Fahrwegprüfung führte im Oktober 2016 zur Zugkollision im Bahnhof Köln-Eifeltor

Quelle: BEU

Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) hat ihren Untersuchungsbericht zur Zugkollision am 28. Oktober 2016 im Bahn­hof Köln-Eifeltor veröffentlicht. Damals war Güterzug KT 43258 bei der Einfahrt in den Bahnhof auf Höhe einer Weiche mit einem anderen Triebfahrzeug zusammengestoßen. Verletzt wurde niemand. Bei dem Vorfall wurden beide beteiligten Zugloks sowie zwei Güterwagen beschädigt.


Unfallhergang

Am 28. Oktober 2016 um ca. 06:04 Uhr kam es bei der Einfahrt von Zug KT 43258 in den Bahnhof Köln-Eifeltor zu einer Zugkollision. Der Zug war auf dem Weg von München Ost nach Köln-Eifeltor und sollte in das Gleis 163 der südlichen Einfahrgruppe einfahren. Auf der Weiche 407 kam es zur Kollision mit der nicht grenzzeichenfrei stehenden Zuglok für Zug 69547.

Zuvor waren das Triebfahrzeug (Tfz) gemeinsam mit zwei weiteren Tfz, die als nicht arbeitende Tfz überführt werden sollten, aus der Abstellung in Gleis 62 nach Gleis 164 rangiert worden. Während dieser Zeit, laut Störungsdrucker um 05:18 Uhr, fand die Arbeitsübergabe auf Stellwerk (Stw) Esf zwi­schen dem Fahrdienstleiter (Fdl) des Nachtdienstes und dem Fdl des Frühdienstes statt. Die tatsächliche Übergabe verzögerte sich jedoch. Aufgrund dessen erteilte der Fdl Nachtdienst noch die Zustimmung zur Rangierfahrt bis zum Sperrsignal 429 für die drei Tfz. Nach erforderlichem Fahrtrichtungswechsel wurde die Zustimmung zur Rangierfahrt nach Gleis 164 dann vom zwischenzeitlich übernehmenden Fdl Frühdienst, laut GSM-R Aufzeichnungen um 05:22:17 Uhr, gegeben.

Nach dem die Tfz beigefahren waren, wurde der Wagenpark durch den Triebfahrzeugführer (Tf) gekuppelt und für die bevorstehende Zugfahrt vorbereitet. Auf Grund der Länge der drei Tfz stand der Zug nun über das hochstehende Sperrsignal 164 und das anschließende Grenzeichen Ra 12 der Weiche 407 hinaus.

Die Zugfahrt 69547 sollte durch das EVU RheinCargo GmbH & Co. KG durchgeführt werden. Der verantwortliche Tf war Mitarbeiter der Firma Dispo-Tf Rail GmbH. Ein weiterer Tf der gleichen Firma war zum Erwerb der Streckenkenntnis anwesend.

Um die Einfahrt für Zug KT 43258 in den Bf Köln Eifeltor durchführen zu können, musste der Fdl Stellwerk Esf die Fahrstraße vom Einfahrsignal (Esig) Y bis zum Gleis 163 einstellen. Dabei musste er die notwendige Fahrwegprüfung durch Hinschauen durchführen.

Um ca. 06:00 Uhr wurde die Einfahrt von Zug KT 43258 durch die Signalisierung Hp 2 (Langsamfahrt) des Esig Y nach Gleis 163 erlaubt. Nach dem der Zug zuvor vor dem Esig Y zum Halten ge­kommen war, beschleunigte der Tf den Zug auf ca. 34 km/h. Um ca. 06:04 Uhr kam es zur Zugkollision zwischen dem einfahrenden Zug KT 43258 und der nicht grenzzeichenfrei stehenden Zuglok von Zug 69547 auf der Weiche 407.

Unmittelbar nach der Kollision informierte der Tf von Zug KT 43258 den Fdl Stw Esf über das Ereignis.

Bei der Kollision kam es zu Beschädigungen an beiden Zugloks sowie den ersten beiden Wagen des einfahrenden Zuges KT 43258.

Quelle: BEU

Auswertung und Schlussfolgerungen

Das Ereignis ist auf die mangelnde Fahrwegprüfung bei der Vorbereitung der Zugfahrt KT 43258 zurückzuführen. Der Fdl des Stellwerkes Esf hatte es unterlassen, den durch Hin­sehen zu prüfenden Teil der Einfahrzugstraße y163 vollständig auf Freisein zu prüfen. Dadurch erkannte er das nicht grenzzeichenfrei stehende Tfz in Gleis 164 nicht. Hinzu kam, dass der Bereich der Weiche 407 durch einen davor stehenden Zug vom Standort des Fdl nicht einsehbar war. Da eine nach Betriebsstellenbuch erlaubte mittelbare Fahrwegprüfung für nicht einsehbare Gleisabschnitte nicht möglich war, hätte der Fdl in anderer geeigneter Weise das Freisein des Gleises feststellen müssen. Dazu hätte er andere Mitarbeiter zur Prüfung beauftragen dürfen oder sich selbst an Ort und Stelle vom Freisein des Gleises überzeugen müssen.

Die Frage warum der Fdl die ordnungsgemäße Fahrwegprüfung nicht durchführte, konnte im Rahmen der Untersuchung nicht beantwortet werden. Die Möglichkeit, dass die insgesamt drei Lokomotiven gegenüber der sonstigen üblichen einen Zuglok gar nicht in das Gleis 164 passen konnten und somit zwangsläufig über das Schutzsignal 164 und über das Signal Ra 12 der Weiche 407 hinaus stehen mussten, zog er nicht in Erwägung. Ansonsten hätte er sich nach dem Standort der Tfz erkundigen müssen und folglich das Einfahrgleis 163 mittels Hilfssperre sichern müssen. Die Einfahrt des KT 43258 nach Gleis 163 wäre dann gar nicht erst möglich gewesen.

? Zum Untersuchungsbericht


red/BEU

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