Die Bundespolizeiinspektion Bremen ermittelt in einem kuriosen Fall des “Schotterdiebstahls” gegen einen 43-jährigen Mann aus Ritterhude. Dessen Grundstück grenzt an die Bahnlinie Bremen – Bremerhaven.
Wie die Bundespolizei mitteilt, hat der Tatverdächtige offenbar mindestens eine volle Schubkarre Steine dem Bahndamm entnommen und zur Dekoration eines Gartenbrunnens verwendet. Eine Streife der Bundespolizei fand sie im Lichtkegel ihrer Taschenlampe nach einem Zeugenhinweis in seinem Garten, verzichtete aber aufgrund der späten Stunde und des nett anzusehenden Arrangements auf die Sicherstellung.
Nun liegen zwar Millionen von Tonnen des Steinguts überall auf Bahnstrecken herum, aber das Verbot des Einsammelns und Abtransports begründet sich auf folgende Umstände: Die grauen Schwellenträger sind juristisch gesehen Sachen, die “fest, beweglich und zweckgebunden sind”. Sie gehören der Deutschen Bahn – dürfen folglich auch nicht rechtswidrig zugeeignet werden – eine Diebstahlsanzeige ist fällig.
Dazu könnte bei der Entnahme einer größeren Menge auch ein “gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr” abgeleitet werden, was bei der Gefährdung der Sicherheit einer Schienenbahn durch Beschädigung einer Bahnanlage ein deutlich höheres Strafmaß von bis zu zehn Jahren eröffnet.
Was auch oft vergessen wird, ist schlicht das Verbot des Betretens von Bahnanlagen – immerhin eine Ordnungswidrigkeit – die sich bei einer Betriebsbehinderung sogar auf mehrere hundert Euro summieren kann.
Zu guter Letzt könnte das Klauen von Steinen das Leben kosten, falls die eigene Motorik der Geschwindigkeit eines nahenden Zuges nicht gerecht wird.
Ergo: Es droht jede Menge Ärger und deswegen ist die Fahrt zum nächsten Baumarkt zu empfehlen, wo ein buntes Angebot von Dekorationssteinen legal erworben werden kann.
red/BPol