EuGH urteilt zu Preisdeckel für Schienenmaut im Nahverkehr

Das höchste europäische Gericht nimmt die deutschen Regeln zur sogenannten Schienenmaut unter die Lupe. Das anstehende Urteil könnte auch für Fahrgäste etwas ändern.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilt an diesem Donnerstag zu deutschen Berechnungsregeln für sogenannte Trassenpreise. Vor dem Gericht in Luxemburg geht es darum, ob die Deckelung der Preise für die Schienennutzung im Regionalverkehr mit EU-Recht vereinbar ist. Sollten die Richterinnen und Richter diese für rechtswidrig erklären, könnten Fahrgästen höhere Ticketpreise oder die Streichung von Verbindungen drohen.

Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO verlangt für die Nutzung seiner Schienennetze Entgelte von den Verkehrsunternehmen. Diese Entgelte muss die Bundesnetzagentur genehmigen. Die beantragten Preise für 2025 hatte sie für den Nah- und Regionalverkehr gekürzt, so dass dieser von starken Erhöhungen verschont blieb. Mehr belastet wurde dagegen der Fern- und Güterverkehr.

DB InfraGO und ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, waren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Trassenpreissystem vorgegangen. Das Verwaltungsgericht wandte sich an den EuGH. Die Hinweise aus Luxemburg wird es dann bei seiner Entscheidung beachten müssen.

dpa / EVN