Der Zughersteller Stadler hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Vergabe von 116 neuen Doppelstockzügen an den Konkurrenten Siemens eingelegt. Die SBB betonte, dass das Verfahren rechtskonform ablief und das Angebot von Siemens Mobility auf die gesamte Lebensdauer deutlich günstiger sei.
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Der milliardenschwere Auftrag über 116 neue Doppelstockzüge für die Zürcher S-Bahn und den Regionalverkehr der Westschweiz sorgt für Diskussionen. Nach der Vergabe des Vertrags an Siemens Mobility AG Schweiz hat der unterlegene Anbieter Stadler Rail beim Bundesverwaltungsgericht offiziell Beschwerde eingereicht.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betonten in ihrer Stellungnahme, das Ausschreibungsverfahren sei streng nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht durchgeführt worden. Die Bewertung sei von rund 100 internen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten erfolgt. Siemens habe das „wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot“ eingereicht – mit einem klaren Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern. Insgesamt soll sich der Preisunterschied zwischen den Angeboten über 25 Jahre auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren. Das Siemens‑Angebot biete damit auch langfristig geringere Betriebs‑, Energie‑ und Wartungskosten.
Stadler spricht von Intransparenz
Stadler Rail hingegen spricht von Intransparenz und Bewertungsunterschieden, die nach der Analyse der Bewertungsmatrix nicht nachvollziehbar seien. Das Angebot mit dem bewährten KISS‑Doppelstockzug, der auf dem SBB‑Netz seit 2012 mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Einsatz steht, sei gegenüber einem nur auf dem Papier existierenden Siemens‑Modell zu schlecht bewertet worden. Stadler verweist auf kurze Lieferketten und Schweizer Produktion, die zur Nachhaltigkeit beitragen würden, und kritisiert, dass das Unternehmen in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ nur die Hälfte der Punkte erhalten habe.
In einer Erklärung betont Stadler, man verlange keinen Heimatschutz, sondern eine objektive Überprüfung der Bewertung. Bei internationalen Ausschreibungen habe sich das Unternehmen stets dem Wettbewerb gestellt und Rechtsmittel nur in Ausnahmefällen ergriffen.
Wie stark die Beschwerde das Projekt verzögern wird, ist derzeit unklar. Der Lieferplan der SBB sieht den Einsatz der neuen Züge ab 2031 vor. Bis dahin wird das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Vergabe entscheiden müssen.
Mit dem Auftrag verbunden ist einer der größten Rollmaterialbeschaffungen in der Geschichte der SBB – und ein Streit, der die zunehmende Konkurrenz im europäischen Bahnsektor sichtbar macht.
EVN
