Gesonderte Förderprogramme für den Ausbau des barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs sind nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant.
Die Bundesregierung plant keine gesonderten Förderprogramme für den Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Auch eine finanzielle Förderung von barrierefreien Pkw für Taxi- und Mietwagenunternehmen, um höhere Anschaffungskosten auszugleichen, werde nicht angestrebt, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Herstellung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen werde nach Maßgabe der auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) finanzierten Nahverkehrsvorhaben gefördert, schreibt die Regierung. Derartige Maßnahmen würden von der vorgesehenen Vereinfachung des GVFG profitieren.
Zuständig für den ÖPNV seien die Länder und Kommunen beziehungsweise die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasse Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und beinhalte auch die Ausgestaltung des SPNV. Gemäß Artikel 106a Grundgesetz steht der Antwort zufolge den Ländern für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. „Eine Zweckbindung der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz ist somit nicht zulässig“, heißt es in der Vorlage.
EVN / hib
