Ein Aufprall, der alles lahmlegte: Tagelang fuhr kein Schiff, wochenlang keine Bahn. Wie es zum Unfall an der Hunte kam – und welche Konsequenzen der Zusammenstoß nun für den Kapitän hat.
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Nach einem Schiffsunfall an der Eisenbahnbrücke über die Hunte muss der Kapitän eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Brake verurteilte den Schiffsführer zu 100 Tagessätzen à 50 Euro. Der 32-Jährige habe Sicherheits- und Verkehrsregeln missachtet und sei gegen die Eisenbahnbrücke bei Elsfleth östlich von Oldenburg gefahren. Die Ermittler schätzen den Schaden auf rund zehn Millionen Euro.
Kapitän sah Brücke im Dunklen nicht
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vor Gericht teilweise ein. Er sei ohne Steuermann unterwegs gewesen und habe nicht alle nötigen Unterlagen gehabt, hieß es in einer Erklärung seines Anwalts. Das sei jedoch nicht die Ursache für den Unfall gewesen.
Im Dunklen habe der 32-Jährige nichts erkennen können. “Die Brücke hat er nicht gesehen und konnte er nicht sehen”, sagte der Verteidiger. “Die Brücke ist völlig unbeleuchtet.” Der Pegel sei ebenfalls unbeleuchtet und mit einem Pegel für eine andere Brücke zu verwechseln gewesen. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Tagelang kein Schiffsverkehr, wochenlang kein Bahnverkehr
Das Binnenschiff “Rapida” stieß am 25. Februar 2024 nachts gegen einen Querträger der Brücke. Durch den Aufprall wurden nach Angaben des Gerichts Stahlträger der Brücke schwerbeschädigt, Gleise verschoben und das Brückenlager verformt. Nach dem Unfall war der Schiffsverkehr für mehrere Tage und der Bahnverkehr für mehrere Wochen unterbrochen. Die Bahn errichtete eine provisorische Brücke, um die Häfen links der Weser wieder an den Güterverkehr anzubinden.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro. Er wirft dem Kapitän vor, das Schiff ohne ausreichend Personal und ohne gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung gefahren zu haben. Außerdem soll der Schiffsführer mit 16 Stundenkilometern viel zu schnell unterwegs gewesen sein, erlaubt sind 10 Kilometer pro Stunde.
Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte den Kapitän wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa / EVN