Die Verbände Mofair und Die Güterbahnen fordern nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass der Verkehrshaushalt nicht für die Kosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 herhalten dürfe.
Die Deutsche Bahn ist mit ihrer Klage und Beschwerde gescheitert, das Land Baden-Württemberg sowie Region, Stadt und Flughafen Stuttgart zur Beteiligung an den Mehrkosten für das Bahnhofs- und Stadtentwicklungsprojekt Stuttgart 21 zu zwingen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte am Dienstag entschieden, dass der Staatskonzern die gestiegenen Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro allein tragen muss. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass die Partner des Projekts sich nicht an den Mehrkosten beteiligen müssten.
“Wenn die Deutsche Bahn die Mehrkosten selbst tragen muss, kann sie das kaum aus dem eigenen Cashflow stemmen. Weder der reguläre Verkehrshaushalt noch das geplante Sondervermögen dürfen für ein fehlkalkuliertes Einzelprojekt herhalten. Die dringend nötige Netzsanierung und der Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Fläche dürfen nicht die Zeche für Stuttgart zahlen”, erklären Matthias Stoffregen, Geschäftsführer Mofair, und Peter Westenberger, Geschäftsführer Die Güterbahnen.
Und weiter: “Stuttgart 21 war nie ein gewöhnliches Schienenprojekt, sondern ein untypisch finanziertes Immobilienvorhaben, politisch eng begleitet bis ins Bundeskanzleramt unter seinem damaligen Leiter und späteren DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla. Nun ist der Eigentümer gefragt: Der Bund muss für sein Auch-Immobilienunternehmen Deutsche Bahn AG einen eigenen Weg finden, um den Finanzbedarf zu decken – außerhalb von Verkehrsbudget und Sondervermögen.”


EVN