Bundesverkehrsministerium hält am Ausbau der Marschbahn fest


Das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn halten nach eigenen Angaben grundsätzlich an den Neu- und Ausbauprojekten auf der Marschbahn fest.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, wolle man im Bereich der Marschbahn grundsätzlich an den Neu- und Ausbauprojekten festhalten. Projekte wie die Ausbaustrecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland seien notwendig, „um das qualitativ hochwertige Wachstum auf der Schiene zu ermöglichen und den Deutschlandtakt zu realisieren“, heißt es.

Der zweigleisige Ausbau der Streckenabschnitte Niebüll–Klanxbüll und Morsum–Tinnum erhöhe die Kapazität der Strecke deutlich, schreibt die Regierung. Wartezeiten würden beim Begegnen der Züge durch den Ausbau minimiert. Die Geschwindigkeitserhöhung für den Abschnitt Niebüll–Klanxbüll von 100 km/h auf 140 km/h erhöhe das Potential eines pünktlichen Zugverkehrs. Für den Abschnitt Morsum–Tinnum untersuche die Vorhabenträgerin DB InfraGo eine Geschwindigkeitserhöhung (finanziert durch das Land Schleswig-Holstein). „Durch den Ausbau der Marschbahn werden Qualität und Stabilität erhöht. Zudem können durch den Ausbau und die geplante Geschwindigkeitserhöhung die Fahrzeit verkürzt werden“, heißt es in der Vorlage.

Vor dem Hintergrund des hohen Finanzbedarfs der notwendigen Sanierung des bestehenden Netzes müssten einige Investitionen im Bereich der Aus- und Neubauvorhaben in den kommenden Jahren zeitlich verschoben werden, räumt die Regierung bei der Beantwortung der Frage nach Hintergründen zu Presseberichten ein, wonach Verkehrsministerium und Bahn überlegen, den zweigleisigen Ausbau aus Finanzierungsgründen zugunsten anderer Hochleistungskorridore zu verschieben oder zu streichen. Die Aufnahme der Planung weiterer Projekte sei aufgrund der Haushaltsituation deshalb derzeit nicht möglich, heißt es in der Antwort. Im Bau befindliche Projekte sollen den Angaben zufolge aber fortgeführt – laufende Planungsschritte nicht abgebrochen werden. „Die laufenden Planungen der Leistungsphase 2 HOAI zum Ausbau der Marschbahn werden folglich fortgeführt“, macht die Bundesregierung deutlich. Der Bericht über die Vorzugsvariante solle im ersten Halbjahr 2025 dem Bundestag zur parlamentarischen Befassung übergeben werden.

Sofern der Bundestag auch in den kommenden Jahren ausreichende Finanzmittel für die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene zur Verfügung stellen wird, würden sich aus Sicht des Verkehrsministeriums sowie der Bahn „keine Verschiebungen bei der Planung oder Umsetzung des Ausbaus der Marschbahn ergeben“. Eine Umverteilung von Haushaltsmitteln zugunsten von Generalsanierungen werde seitens des Verkehrsministeriums nicht fokussiert.

Ein Datum zur Fertigstellung des Baus und der Inbetriebnahme des zweigleisigen Ausbaus kann die Bundesregierung nach eigenen Angaben „zum jetzigen frühen Planungsstadium“ nicht nennen. Es sei noch nicht bekannt, wann eine parlamentarische Befassung stattfinden wird. Zudem sei die Erteilung des Planrechts zeitlich schwer einzuschätzen, da Einwände oder Klagen den Prozess verzögern könnten.


EVN / hib