EU-Kommission untersucht Angebot von chinesischem Zughersteller


BRÜSSEL | Die EU-Kommission will ein Angebot des staatlichen chinesischen Zugherstellers CRRC für eine öffentliche Ausschreibung des bulgarischen Verkehrsministeriums wegen Wettbewerbsbedenken unter die Lupe nehmen.

Die Brüsseler Behörde leitete entsprechend der Verordnung über potenziell marktverzerrende ausländische Investitionen eine Untersuchung ein, wie sie am Freitag mitteilte. Es sei die erste Untersuchung unter der Anfang vergangenen Jahres in Kraft getretenen Verordnung.

Mit der Untersuchung solle festgestellt werden, ob ausländische Subventionen es dem staatlichen chinesischen Schienenfahrzeughersteller CRRC ermöglicht haben, bei einer Ausschreibung für elektrische Züge in Bulgarien ein unangemessen günstiges Angebot abzugeben, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Das bulgarische Verkehrsministerium schreibt demnach die Beschaffung von 20 elektrischen Zügen sowie deren Wartung über 15 Jahre aus. Der geschätzte Wert des Auftrags beläuft sich auf 610 Millionen Euro.

In der Europäischen Union sind Unternehmen verpflichtet, ihre Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen bei der Kommission zu melden, wenn der geschätzte Auftragswert mindestens 250 Millionen Euro beträgt und das Unternehmen mindestens 4 Millionen Euro an ausländischen Finanzhilfen aus einem Drittland erhalten hat.

Nach der ersten Meldung von CRRC halte die Kommission es für gerechtfertigt, eine Untersuchung einzuleiten. Es gebe hinreichende Anzeichen dafür, dass das Unternehmen eine ausländische Subvention erhalten habe, die den Binnenmarkt verzerre, wie sie weiter mitteilte. Daher müsse die Behörde prüfen, ob es sich bei der ausländischen Finanzhilfe um eine Subvention handele, «die dem Unternehmen direkt oder indirekt einen selektiven Vorteil verschafft».

CRRC ist den Angaben zufolge gemessen am Umsatz der weltweit größte Hersteller von Schienenfahrzeugen. Die chinesische Staatshilfe für Unternehmen ist ein wunder Punkt für die EU, die seit Jahrzehnten strenge Wettbewerbsregeln für inländische Unternehmen anwendet.


dpa